Anerkannte Regeln der Technik - Inhalt eines technisch unbestimmten Rechtsbegriffs - Seminar / Kurs von IBR-SEMINARE - id Verlags GmbH

Inhalte

  1. Bedeutung von a.R.d.T im Werkvertrag, verschuldensunabhängige Erfüllung und verschuldensabhängige Ansprüche
  2. Konstellationen: Prognose, Retrospektive
  3. Bedeutung von DIN-Normen und Regelwerken in Bezug zu a.R.d.T.
  4. Paradigmenwechsel: Vorschläge zur Inhaltsbestimmung und Einführung eines neuen, adäquaten Begriffs
  5. Erläuterungen an Beispielen, etwa an Algen an Fassaden, Abdichtungen auf Bodenplatten, Gefälle von Flachdachabdichtungen u. a. mehr
  1. Bedeutung von a.R.d.T im Werkvertrag, verschuldensunabhängige Erfüllung und verschuldensabhängige Ansprüche
  2. Konstellationen: Prognose, Retrospektive
  3. Bedeutung von DIN-Normen und Regelwerken in Bezug ...
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Lernziele

Im Bauwesen haben die allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) eine zentrale Bedeutung, sie sind bei allem, was gebaut wird zu beachten. Nur lassen sie sich heute, in einer Zeit, in der die technischen Entwicklungen schneller sind als sie sich in der Praxis bewähren können, quasi nicht mehr feststellen. Ebenso gibt es keine allgemeine Anerkennung in Fachkreisen (mehr). Dazu sind Meinungen in den jeweiligen Kreisen der Baubeteiligten und der von Sachverständigen zu divers. Zudem gibt es nicht einen betroffenen Fachkreis, sondern viele. In jedem sind Meinungen, Auffassungen sowie auch Erfahrungen unterschiedlich. Mehrheitsmeinungen in Fachkreisen können aber die Physik nicht außer Kraft setzen! Allgemein anerkannte Regeln der Technik sind so eine nicht mehr begründbare Glaubensfrage, die Baubeteiligte, Juristen und Sachverständige in Erklärungsnöte bringt.In ihrer Not setzen diese nicht selten kurzerhand DIN-Normen und andere Regelwerke mit a.R.d.T. mehr oder minder kritiklos gleich. Regelwerke werden aber perspektivisch verfasst und sind naturgemäß allgemein. Sie sind auf die jeweils konkrete Aufgabenstellung zu übertragen. Bei diesem Transfer sind sie fallbezogen zu prüfen, wodurch von ihnen auch abzuweichen ist. Regelwerke sind grundsätzlich nicht und nur in Ausnahmen zur Bewertung des bereits Vorhandenen verfasst und gelten daher retrospektivisch grundsätzlich nur sehr eingeschränkt. Sie können aber für die Orientierung hilfreich sein. Wie aber ist vorzugehen, um Willkür zu vermeiden? Das Seminar findet im den Dialog zwischen Recht (Frau Prof. Dr. Boldt) und Technik (Prof. Matthias Zöller) statt. Anhand zahlreicher Beispiele werden sowohl die technischen Probleme als auch die juristischen Fehlvorstellungen besprochen, um anschließend Vorschläge zu unterbreiten, wie mit der bereits vorhandenen Lücke umgegangen werden kann.
Im Bauwesen haben die allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) eine zentrale Bedeutung, sie sind bei allem, was gebaut wird zu beachten. Nur lassen sie sich heute, in einer Zeit, in der d ... Mehr Informationen >>

Zielgruppen

Sachverständige, Architekten und Bauingenieure, Baujuristen, Bauunternehmer, Auftraggeber und Auftragnehmer von Bauleistungen, Wohnungsbaugesellschaften, Bauträger und Baubehörden.

SG-Seminar-Nr.: 5283287

Anbieter-Seminar-Nr.: 2918

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Veranstaltungsinformation

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