Aktuelles Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) - Seminar / Kurs von BME Akademie GmbH

Gesetzliche Rahmenbedingungen kennen und anwenden

Inhalte

Was ist Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) und welches Ziel verfolgen die gesetzlichen Bestimmungen?

  • Abgrenzung zu Dienst- und Werkverträgen
  • „Arbeitsleistung“ contra „Dienstleistung“
  • Wann wird ein Dienstverschaffungsvertrag zur ANÜ?
  • Beziehung zwischen dem Leiharbeitsverhältnis und dem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag

Wichtigste Neuerungen des AÜG seit 2017

  • Höchstüberlassungsdauer
  • Equal Pay nach 9 Monaten Überlassungsdauer
  • Gesetzlich zugelassene Ausnahmen
  • Entfallen der Vorteile der „Vorratsverleih erlaubnis“

Überblick über wesentliche Inhalte des AÜG

  • Aufbau und Ziel des AÜG
  • Ausnahmen von erlaubnispflichtiger ANÜ
  • Gleichbehandlungsgebot, Mindestlöhne
  • Rechte des Leiharbeitnehmers im Entleihbetrieb
  • Bußgeldtatbestände, Haftungsfragen
  • Arbeitnehmerüberlassung in das Ausland/aus dem Ausland

Wann muss der Auftragnehmer im Besitz einer Verleiherlaubnis sein?

  • Voraussetzungen für die Erteilung der Verleiherlaubnis
  • Erlaubnispflicht und Ausnahmen
  • Kurzfristige Überlassung zur Abdeckung von Spitzen
  • Konzerninterne ANÜ
  • Befristete und unbefristete Verleiherlaubnis
  • Entzug der Verleiherlaubnis, Karenzzeit für Entleiher

Gefahr unerlaubter ANÜ

  • Sozialversicherungs- und arbeits rechtliche Konsequenzen
  • Bußgeld- und Straftatbestände
  • Folgen von „Scheindienst- und Schein werk verträgen“

Einzelheiten des Gleichbehandlungsgebots (Equal-Pay-Prinzip)

  • Arbeitsbedingungen
  • Befristete Ausnahme bei Tarifverträgen
  • Mindestlohn oder Arbeitnehmerentsendegesetz
  • Folgen bei Nichteinhaltung

Anforderungen an den Inhalt eines ANÜ-Vertrags

  • Abgrenzung Rahmenvertrag/Einzelvertrag ANÜ
  • ANÜ-Vertrag bei Einsatz von Bestellsystemen
  • Inhaltliche Anforderungen, Festlegung der Leistungsinhalte
  • Vermittlungsprovision, Kündigungsrechte

Nutzungsrechte an Leis tungs ergebnissen der Leiharbeitnehmer

  • Privilegierte Position des Entleihers
  • Recht zur Inanspruchnahme von gewerblichen Schutzrechten
  • Urheberrechte
  • Vergütungsanspruch der Leiharbeitnehmer bei Nutzung

Mitbestimmungsrechte des Leiharbeitnehmers und Beteiligung des Betriebsrates

  • Informationspflichten über Personalplanung
  • Widerspruchsrecht des Betriebsrates gegen ANÜ-Einsatz
  • Schutz der Stammarbeitskräfte

Was ist Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) und welches Ziel verfolgen die gesetzlichen Bestimmungen?

  • Abgrenzung zu Dienst- und Werkverträgen
  • „Arbeitsleistung“ contra „Dienstleistung“
  • Wann wird e ...
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Lernziele

Die Beauftragung von Arbeitnehmerüberlassung über Werk- oder Dienstverträge kann nicht mit „schlauen“ Formulierungen in Verträgen umgangen werden, auch nicht, wenn der Dienstleister eine „Vorratsverleiherlaubnis“ hat: Wird Fremdpersonal im Einsatz beim Besteller weisungsabhängig ein ge setzt, müssen die Anforderungen des AÜG eingehalten werden. „Scheinwerkverträge“ helfen nichts, sondern die Lösung ist der Arbeitnehmerüber lassungs vertrag oder eine Umorganisation von zweifelhaften Fremdfirmeneinsätzen. Seit 01.04.2017 müssen auch weitere wichtige gesetzliche Änderungen berücksichtigt werden, die für die Entscheidung, wie Fremdfirmeneinsätze rechtlich dargestellt werdenkönnen, erheblich sind: Höchst grenzen der Einsatzdauer von 18 Monaten, Equal-Pay-Anforderung nach 9 Monaten Einsatzzeit sowie u.a. ein Verbot des Kettenverleihs, ein ge setz liches Streikverbot für Leiharbeitnehmer, gestärktes Informationsrecht des Betriebsrats. Sie können sich im Seminar fundiert mit den rechtlichen An for de rungen an die legale Arbeitnehmerüberlassung vertraut machen und erfahren, wie sich die gesetzlichen Änderungen in der Praxis bemerkbar machen werden.

Die Beauftragung von Arbeitnehmerüberlassung über Werk- oder Dienstverträge kann nicht mit „schlauen“ Formulierungen in Verträgen umgangen werden, auch nicht, wenn der Dienstleister eine „Vo ...

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Zielgruppen

Fach- und Führungskräfte aus dem Einkauf sowie dem Dienstleistungseinkauf, Projektleiter, verantwortliche Mitarbeiter:innen aus dem Personalwesen

Termine und Orte

Datum Uhrzeit Dauer Preis
Frankfurt am Main, DE
08.10.2025 09:00 - 17:00 Uhr 8 h Mehr Informationen > Jetzt buchen ›
Nürnberg, DE
01.04.2025 09:00 - 17:00 Uhr 8 h Mehr Informationen > Jetzt buchen ›
Online, DE
02.07.2025 09:00 - 16:00 Uhr 7 h Mehr Informationen > Jetzt buchen ›

SG-Seminar-Nr.: 5197319

Termine

  • 01.04.2025

    Nürnberg, DE

  • 02.07.2025

    Online, DE

  • 08.10.2025

    Frankfurt am Main, DE

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Veranstaltungsinformation

  • Seminar / Kurs
  • Deutsch
    • Teilnahmebestätigung
  • 8 h
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