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Abgrenzungsvereinbarungen bieten die Möglichkeit, markenrechtliche Konflikte außergerichtlich und einvernehmlich zu regeln. In der markenrechtlichen Praxis stellen Abgrenzungsvereinbarungen Routinevereinbarungen dar, in der markenrechtlichen Literatur werden sie allerdings wenig kommentiert.
Bei der Abfassung von Abgrenzungsvereinbarungen müssen gesetzliche Vorgaben, neuere markenrechtliche Rechtsprechung, kartellrechtliche sowie internationale Bezüge berücksichtigt werden.
Wie so oft steckt der Teufel auch hier im Detail. Das Seminar vermittelt das Grundlagen- und Praxiswissen, das für die rechtssichere Formulierung und Verhandlung von Abgrenzungsvereinbarungen unverzichtbar ist. Gleichzeitig wendet es sich an langjährig erfahrene Markenjuristen und Markensachbearbeiter, die sich mit neueren Entwicklungen und Spezialkonstellationen vertraut machen wollen. Das Seminar ist auf intensive Diskussion und Erfahrungsaustausch angelegt.
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