Mit Einführung der ATV DIN 18329 VOB/C Verkehrssicherungsarbeiten im Herbst 2016 und der Einführung der Arbeitsschutzregel ASR A5.2 am 21.12.2018 sind die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Leistungsbeschreibung nach § 7 VOB/A immens gestiegen. Das Seminar vermittelt den Teilnehmern aus überwiegend technischer und baubetrieblicher Sicht einen Überblick wie dieses Gewerk auszuschreiben, auszuführen und abzurechnen ist. Fazit: Mit 1,0 Pauschal „Verkehrssicherung“ werden Bauwerke jeder Art nach der aktuellen Normung nicht herzustellen sein.
- Straßenverkehrsrecht StVO / Absicherung nach RSA & ZTV SA
- Anordnungsverfahren und Verkehrszeichenpläne
- Verkehrssicherungspflicht
- Verantwortlichkeiten / Kontrollen / Abnahmen
- Absicherungsmaterialien und deren Verwendung
- § 7 „Leistungsbeschreibung“ Abs. 1 – Was ist zu beachten?
- ATV DIN 18299 als Grundnorm
- Abschnitte 0.1.4, 0.1.5, 0.1.14, 0.2.2, 0.2.5 sowie 3.2
- ATV DIN 18329 als Spezialnorm
- Abschnitt 0.1 Angaben zur Baustelle
- Abschnitt 0.2 Angaben zur Ausführung
- Abschnitt 0.3 Einzelangaben bei Abweichung von der ATV
- Abschnitt 0.4 Einzelangaben zu Neben- und Besonderen Leistungen
- Abschnitt 0.5 Abrechnungseinheiten
- RSA 21 „Richtlinien für die verkehrsgerechte Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen“
Mit Einführung der ATV DIN 18329 VOB/C Verkehrssicherungsarbeiten im Herbst 2016 und der Einführung der Arbeitsschutzregel ASR A5.2 am 21.12.2018 sind die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Leistungs...
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