- Seminar / Kurs
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- Teilnahmebestätigung
- Anbieterbewertung (117)
1. Tag - Brandschutztüren (Seminar-Nr. 07-06)
2. Tag - Feststelleinrichtungen (Seminar-Nr. 07-43)
Voraussetzungen:Für den TÜV-Kompetenznachweis als Fachkraft für Feststellanlagen in Anlehnung an DIN 14677 ist eine der folgenden Mindestqualifikationen erforderlich: Geselle / Facharbeiter in einer Fachrichtung mit elektrotechnischem oder mechanischem Bezug; mindestens 3-jährige nachgewiesene Erfahrung in der Elektrotechnik oder dem Tür- und Torbau; Geselle / Facharbeiter gemäß DIN 14675 (Phase Instandhaltung)
Hinweis:Die Seminartage können auch einzeln gebucht werden. Für die Einzelbuchung verwenden Sie bitte die entsprechende Seminarnummer.Die Befähigung gilt nicht für Feststellanlagen in explosionsgefährdeten Bereichen!Der TÜV-Kompetenznachweis als Fachkraft für Feststellanlagen ist alle 5 Jahre zu aktualisieren.Die Online-Teilnahme an unseren Webinaren ist einfach:Sie benötigen einen Computer und eine stabile Internetverbindung. Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie in einer separaten Mail Ihre persönlichen Zugangsdaten zur Veranstaltung mit einer kurzen Anleitung.
1. Tag - Brandschutztüren (Seminar-Nr. 07-06)
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