Jeder Arbeitgeber oder Verantwortliche Personen sind verpflichtet, Sicherheit und Gesundheitsschutz von Beschäftigten betrieblich zu organisieren. Und hier ist es unwichtig, ob dies Büro- / Bildschirmarbeitsplätze, Montage, Produktion oder Baustellen sind. Arbeitgeber stehen in der Pflicht, Gefahr für Leib, Leben und Gesundheit ihrer Beschäftigten abzuwenden. Die Vielzahl der zu beachtenden Gesetze, Verordnungen und Regelungen zum Arbeitsschutz machen dies nicht einfach. Damit es nicht zu Schäden kommt, gehört es zu den Pflichten des Arbeitgebers, die Organisation des Arbeitsschutzes im Unternehmen / Betriebsbereich sicherzustellen. In diesem eintägigen Thementag werden Ihnen die für Sie relevanten ausgewählten Themenbausteine zu einer rechtskonformen Aufbau- / Ablauforganisation dargestellt.
Jeder Arbeitgeber oder Verantwortliche Personen sind verpflichtet, Sicherheit und Gesundheitsschutz von Beschäftigten betrieblich zu organisieren. Und hier ist es unwichtig, ob dies Büro- / Bildschir ...
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Abteilungsleiter, Betriebsleiter, Geschäftsführer, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, alle betrieblichen Fach- und Führungskräfte, die Verantwortung wahrnehmen und für die Organisation mitverantwortlich sind
Abteilungsleiter, Betriebsleiter, Geschäftsführer, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, alle betrieblichen Fach- und Führungskräfte, die Verantwortung wahrnehmen und für die Organisation mitverant ...
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