31. IBR-Fortbildungsveranstaltung für Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht gemäß § 15 FAO (10 Zeitstunden) - Seminar / Kurs von IBR-SEMINARE - id Verlags GmbH

Inhalte

Freitag, 19.03.202109:30 - 11:30 UhrAktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Bau- und Architektenrecht(RiBGH Dagmar Sacher)11:30 - 11:45 UhrKaffeepause11:45 - 13:15 UhrDer Vergleich in Bausachen(RA Dr. Herwart Virneburg)13:15 - 14:15 UhrMittagspause14:15 - 15:45 UhrDie Bedeutung von Privatgutachten im Rechtsstreit - Da geht was! (VorsRiLG a. D. Prof. Jürgen Ulrich)15:45 - 16:00 UhrKaffeepause16:00 - 18:00 UhrAktuelle Fragen des Architektenrechts (RA Prof. Dr. Heiko Fuchs)Samstag, 20.03.202109:00 - 10:30 UhrAktuelle Fragen des Bau- und Architektenrechts in der neueren Rechtsprechung der Oberlandesgerichte (RiOLG Dr. Tobias Rodemann)10:30 - 10:45 UhrKaffeepause10:45 - 12:15 UhrWEG-Reform und aktuelles WEG-Recht für Bau- und Architektenrechtler(RiOLG Wolfgang Dötsch)Hinweis:Teilnehmer dieser Veranstaltung können zur Erfüllung ihrer Fortbildungspflicht nach § 15 FAO in 2021 ein weiteres IBR-Ganztagesseminar in Mannheim (6 Zeitstunden) zum Vorzugspreis von nur 100,00 Euro (zzgl. MwSt.) besuchen.
Freitag, 19.03.202109:30 - 11:30 UhrAktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Bau- und Architektenrecht(RiBGH Dagmar Sacher)11:30 - 11:45 UhrKaffeepause11:45 - 13:15 UhrDer Vergleich in Bausac ... Mehr Informationen >>

Lernziele

Gemäß § 15 der Fachanwaltsordnung der Rechtsanwalts­kammern muss, wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, seit 01.01.2015 jährlich an der Aus- oder Fortbildung dienenden Veranstaltungen „hörend oder dozierend teilnehmen“.Mindestens 15 Zeitstunden hat der Fach­anwalt der Rechts­anwaltskammer unaufgefordert nachzuweisen, wobei höchstens fünf Zeitstunden im Wege des Selbststudiums absolviert werden können, sofern eine Lernkontrolle erfolgt.Während unserer Veranstaltung greifen innerhalb von 10 Zeit­stunden sechs hochkompetente und renommierte Referenten aktuelle Fragestellungen aus der Praxis des Bau- und Architektenrechts auf, um neue Erkenntnisse und Erfahr­ungen zu vermitteln und diese zu diskutieren.
Gemäß § 15 der Fachanwaltsordnung der Rechtsanwalts­kammern muss, wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, seit 01.01.2015 jährlich an der Aus- oder Fortbildung dienenden Veranstaltungen „hörend ... Mehr Informationen >>

Zielgruppen

Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht, Rechtsanwälte mit dem Arbeits- oder Interessenschwerpunkt Bau- und Architektenrecht.

SG-Seminar-Nr.: 5610301

Anbieter-Seminar-Nr.: 3281

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