- Grundlagen der EU-DSGVO und des neuen BDSG
- Allgemeine Einführung
- Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
- Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
- Bedingungen für die Einwilligung
Änderungen der Rechte der Betroffenen im Vergleich zum BDSGDer betriebliche Datenschutzbeauftragte (bDSB)
- Benennung eines bDSB
- Stellung des bDSB im Unternehmen
- Aufgaben des bDSB
Rechte der betroffenen Personen
- Informationspflichten
- Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung
- Recht auf Datenportabilität
- Widerspruchsrecht
Auftragsverarbeitung und Drittlandtransfer
- Begriff der Auftragsverarbeitung
- Allgemeine Grundsätze der Datenübermittlung (Angemessenheitsbeschluss und geeignete Garantien)
- Neue Rolle und Zuständigkeiten der Aufsichtsbehörden
Diskussion / Fragen
Am 25.05.2018 trat in Deutschland und der gesamten Europäischen Union die sogenannte Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt kam das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) zum Tragen. Ab diesem Zeitpunkt sind Sie als Unternehmen verpflichtet, die dort geregelten Bestimmungen einzuhalten. Im Rahmen dieses Seminars vermitteln wir Ihnen einen Überblick über die erhöhten Anforderungen der EU-DSGVO und des neuen BDSG in ausgewählten Bereichen. Die gewonnenen Erkenntnisse werden Ihnen helfen, den Handlungsbedarf in Ihrem Unternehmen zu bestimmen.
Das Seminar richtet sich an Geschäftsführer, Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Datenschutz und Informationssicherheit, Personalwesen, Betriebsräte und Datenschutzbeauftragte sowie interessierte Personen, die sich mit der oben genannten Thematik befassen.