- Wiederholung von Grundlagenkenntnissen
- Aktuelle Änderungen der ChemVerbotsV und weiterer relevanter Rechtsvorschriften
- REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
- CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
- Chemikaliengesetz und Gefahrstoffverordnung
- Pflanzenschutzmittelrecht
- Biozidprodukterecht
- Allgemeine Problemdiskussion
Der Umfang und die Gewichtung der Lehrblöcke orientiert sich an der in den letzten drei bzw. sechs Jahren stattgefundenen Entwicklung der Rechtsvorschriften.
Hinweis:Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit der Technischen Akademie Chemnitz (TAC) durch. Die TAC wurde mit Bescheid vom 28.03.2018 (AZ: 25-4262/27/4) durch das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr als Einrichtung zur bundesweiten Abnahme von Prüfungen nach § 11 Absatz 1 Nummer 1 ChemVerbotsV und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen nach § 11 Absatz 1 Nummer 2 anerkannt.
Nach der ChemVerbotsV ist zur Aufrechterhaltung der Sachkunde nach § 14 (4) in Verbindung mit § 11 (1) Nr. 2 eine wiederkehrende Fortbildung gefordert. Diese sollte spätestens sechs Jahre nach der bestandenen Sachkunde erfolgen und alle sechs Jahre wiederholt werden. Sollte Ihre Erstqualifikation bereits länger als sechs Jahre zurückliegen, können Sie trotzdem durch die Teilnahme an dieser Fortbildung Ihren Sachkundenachweis erneuern. Diese Forderung wird verpflichtend ab Juni 2019 in der Verordnung aufgenommen.
Sachkundige, deren Prüfung oder deren Erwerb der Qualifikation längstens sechs Jahre zurückliegt.