- Seminar / Kurs
- Deutsch
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- Teilnahmebestätigung
- Anbieterbewertung (61)
Unternehmen erhalten die Erlaubnis, wenn sie in jeder Betriebsstätte, in der Stoffe oder Gemische nach Abschnitt 3 ChemVerbotV abgegeben oder bereitgestellt werden, Personen zu beschäftigen, die die Anforderungen nach § 6 Abs. 2 der ChemVerbotsV erfüllen.
Hinweis:Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit der Technischen Akademie Chemnitz (TAC) durch. Die TAC wurde mit Bescheid vom 28.03.2018 (AZ: 25-4262/27/4) durch das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr als Einrichtung zur bundesweiten Abnahme von Prüfungen nach § 11 Abs. 1 Nummer 1 ChemVerbotsV und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen nach § 11 Abs. 1 Nummer 2 anerkannt.
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