Hersteller oder Inverkehrbringer von Produkten sind u.a. verpflichtet die geltenden produktspezifischen europäischen Rechtsvorschriften einzuhalten. Mit dem Anbringen einer CE-Kennzeichnung bestätigen sie die Konformität und haften für die Sicherheit ihrer Produkte. Wie aber sind die Anforderungen aus Maschinenrichtlinie (MRL) und den nationalen Umsetzungen (Produktsicherheitsgesetz) in Unternehmensprozessen konkret umzusetzen? Wie dokumentiert man die Sicherheit der Produkte effizient, erstellt Risikobeurteilungen und Konformitätsbewertungen in der Praxis? Und vor allem: Wie implementiert, koordiniert und überwacht man den CE-Prozess und schützt sich vor Produktrückrufen oder Schadensersatzansprüchen? Auf die zu erwartenden Inhalte der neuen Maschinenverordnung, die für diese Weiterbildung relevant sind, wird unser Referent selbstverständlich bereits jetzt schon hinweisen. Ein CE-Beauftragter ist als zentrale Schnittstelle für Produktsicherheit im Unternehmen enorm wertvoll: Sowohl bei der Optimierung der einzelnen Prozesse und den damit verbundenen Kosteneinsparungen als auch zur Absicherung um Schadensfällen vorzubeugen.
Weiterbildungsinhalte
Tag 1: Grundlagen und Begrifflichkeiten der CE-KennzeichnungTag 2: Prozesse, Organisation und Haftung im CE-Prozess
Tag 3: Bewertung, Dokumentation und Herstellerpflichten
Hersteller oder Inverkehrbringer von Produkten sind u.a. verpflichtet die geltenden produktspezifischen europäischen Rechtsvorschriften einzuhalten. Mit dem An ...
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