Staatlich anerkannte Erzieher/-innen können als Sozialpädagogische Fachkräfte anerkannt werden, wenn sie über eine Sozialpädagogische Zusatzqualifikation im Umfang von mindestens 640 Unterrichtseinheiten verfügen, die folgende Aspekte umfasst: Sozialpädagogik als Arbeitsfeld der Pädagogik, Grundlagen Psychologie, Praxis- und Methodenlehre der Sozialpädagogik, Förderpädagogik, Kommunikation und Gesprächsführung und Medienpädagogik.
Zugangsvoraussetzungen:
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