Die Weiterbildung zum Meister für Veranstaltungstechnik besteht aus 3 Modulen:
- MODUL 1: Ausbildung der Ausbilder (AEVO)
- MODUL 2: Fachübergreifender Teil
- MODUL 3: Fachspezifischer Teil
Lehrgangsinhalte MODUL 3 - fachspezifischer Teil:
- Mathematische und naturwissenschaftliche Grundlagen
- Technische Kommunikation
- Allgemeine und spezielle Betriebstechnik
- Spezielle Betriebstechnik
- Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit
- Brandschutz
- Bauordnungsrecht
- Projektarbeit – hier erfolgt eine Unterweisung durch den Prüfungssauschuss
Lehrgangsdauer: 12 Wochen in Blöcken (3 x 4 Wochen)
EMPFEHLUNGWir bieten Vorbereitungskurse für die mathematisch-naturwissenschaftlichen Fächer an – gerne beraten wir Sie ausführlich
Ziel des praxisnahen Vorbereitungslehrgangs und der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation zum „Meister für Veranstaltungstechnik“ und damit die Befähigung folgende Aufgaben als Führungskraft in den ihm übertragenen Bereichen wahrzunehmen:
- Technische Leitung von kleinen und mittleren veranstaltungstechnischen Betrieben
- Leiten von Fachbereichen
- Leiten von Produktionsteams
- Das Planen, Betreuen und Durchführen von Veranstaltungen
- Das Planen und Einrichten von Anlagen und Arbeitsstätten, die Mitarbeiterführung, die Überwachung der Kostenentwicklung und der Arbeitssicherheit u.v.m.
- Mitarbeiter in der Veranstaltungstechnik, welche die Zulassung zur Meister-Prüfung erworben haben
- Mitarbeiter, die im Bereich der Veranstaltungstechnik mehrjährig tätig sind
Zulassungsvoraussetzungen
- Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der der Fachrichtung, in der die Prüfung abgelegt werden soll, zugeordnet werden kann. Danach eine mind. zweijährige dem angestrebten Abschluss entsprechende Berufspraxis
oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten gewerblich-technischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf und danach eine dem angestrebten Abschluss entsprechende Berufspraxis, die unter Anrechnung der Ausbildungsverordnung mind. sechs Jahre beträgt. Bei der Zulassung zur Prüfung für die FR Beleuchtung und Halle muss die Qualifikation als Elektrofachkraft vorhanden sein.
sowie
- den Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung (Ausbildereignungsschein) nachweist.
Abweichend von den oben genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung in den Prüfungsteilen auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er berufspraktische Qualifikationen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.