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Rechtliche Grundlagen und technische Anforderungen an Schachtförderanlagen; Technische Grundlagen der Schachtfördertechnik; Abteufen von Schächten; Bauformen von Antriebsmaschinen; Fahrtregler, Bremseinrichtungen, Schachtüberwachungs- und –signalanlagen und automatische Steuerungen; Seile, Fördermittel und Zwischengeschirre, Gesetzliche Bestimmungen, die die Tätigkeit der Maschinenführer betreffen; Besprechung von Unfällen und besonderen Vorkommnissen
Das Seminar deckt die in der oben genannten Richtlinie geforderte theoretische Qualifizierung ab.
Zielgruppe:
Personen, die entsprechend den „Richtlinien über die Anforderungen an Maschinenführer von Schacht- und Schrägförderanlagen“ der Bundesländer zum Fördermaschinisten oder zum Haspelführer ausgebildet werden sollen. Die Kurse werden getrennt für Fördermaschinisten (Maschinenführer nach § 28 (1) für Hauptseilfahrtanlagen und Güterförderanlagen mit mehr als 4 m/s Fahrgeschwindigkeit) und Haspelführer (Maschinenführer nach § 28 (2) für kleine und mittlere Seilfahrtanlagen) angeboten.
Voraussetzungen:
Die praktische Ausbildung sollte begonnen sein, so dass Grundkenntnisse an Schachtförderanlagen vorhanden sind. Für Fördermaschinistenanwärter ist eine psychologische Eignungsprüfung gefordert. Diese Prüfung sollte erfolgreich bestanden sein.
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