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Fachkundige Personen gemäß § 9 Entsorgungsfachbe- triebe-Verordnung (EfbV) müssen zur Aufrechterhal- tung der Fachkunde regelmäßig, mindestens alle zwei Jahre einen 2-tägigen behördlich anerkannten Fortbil- dungslerhrgang besuchen (§ 11 EfbV).
Fachkundige Personen gemäß § 5 Anzeige- und Erlaub- nis-Verordnung (Sammler, Beförderer, Händler, Mak- ler gefährlicher Abfälle) müssen zur Aufrechterhaltung der Fachkunde regelmäßig, mindestens alle drei Jahre einen 2-tägigen behördlich anerkannten Fortbildungs- lehrgang besuchen.
Die hier angebotene Veranstaltung gilt auch als re- gelmäßige Fortbildung (alle zwei Jahre) für Betriebs- beauftragte für Abfall in Entsorgungsunternehmen. Hierzu erhalten Sie eine separate zweite Teilnahme- bescheinigung.
Abfallentsorger, Abfallsammler, Abfallbeförderer, Abfallhändler, Abfallmakler
Datum | Uhrzeit | Dauer | Preis | |
---|---|---|---|---|
Duisburg, DE | ||||
04.05.2021 - 05.05.2021 | 09:00 - 17:00 Uhr | 16 h | Jetzt buchen › |
Datum | Uhrzeit | Dauer | Preis | |
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Duisburg, DE | ||||
04.05.2021 - 05.05.2021 | 09:00 - 17:00 Uhr | 16 h | Jetzt buchen › |
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