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Die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebs verantwortlichen Personen in Entsorgungsfachbetrieben müssen alle zwei Jahre einen behördlich anerkannten Fortbildungslehrgang besuchen. Für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen bei Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern von gefährlichen Abfällen sind ebenso verpflichtet alle drei Jahre an einem solchen Fortbildungslehrgang teilzunehmen.
Im Fokus der Veranstaltung stehen dabei Änderungen und Neuerungen, u.a. im Abfall- und Umweltrecht, Abfalltransportrecht, Arbeitsschutzrecht, sowie die aktuelle Rechtsprechung. Die Änderungen werden vorgestellt und die Umsetzung im Betrieb ausführlich erklärt und diskutiert. Darüber hinaus wird für die Praxis wichtiges Wissen aufgefrischt und die Anwendung im Betrieb anhand von Fallbeispielen erläutert.
Die Lehrgänge richten sich an die für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen, in Entsorgungsfachbetrieben, bei Sammlern von gefährlichen Abfällen, bei Beförderern von gefährlichen Abfällen sowie bei Händlern und Maklern von gefährlichen Abfällen
Datum | Uhrzeit | Dauer | Preis | |
---|---|---|---|---|
Duisburg, DE | ||||
07.09.2021 - 08.09.2021 | 09:00 - 17:00 Uhr | 16 h | Jetzt buchen › |
Datum | Uhrzeit | Dauer | Preis | |
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Duisburg, DE | ||||
07.09.2021 - 08.09.2021 | 09:00 - 17:00 Uhr | 16 h | Jetzt buchen › |
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