Lehrgang gemäß § 20 SprengG -
Lehrgang
von Schiffner Consult GbR
Sonderlehrgang für das Verbringen, die Empfangnahme und das Überlassen von explosionsgefährlichen Stoffen nach dem Sprengstoffgesetz
Inhalte
Der Lehrgang vermittelt Kenntnisse, die ein Teilnehmer besitzen muss, um den Befähigungsschein nach § 20 SprengG für den Empfang, den Umgang und das Verbringen von Explosivstoffen zu erwerben.
Der Lehrgang kann bei entsprechender Teilnehmerzahl auch als Inhouse-Seminar in Ihren Räumlichkeiten oder als firmeneigene Schulung in anderen Lehrgangsorten gebucht werden. (ggfs. zzgl. Kosten für die Anerkennung des Schulungsraumes).
Lernziele
Die Lehrgangsteilnehmer sind nach erfolgreich absolvierter Prüfung vor dem Gewerbeaufsichtsamt befähigt, mit Explosivstoffen nach dem Sprengstoffgesetz umzugehen, diese zu verbringen und zu erwerben.
Der Befähigungsschein gemäß § 20 SprengG ist 5 Jahre gültig. Die Verlängerung ist vor Ablauf der Gültigkeitsdauer durch die Teilnahme an einem Lehrgang (ohne Prüfung) möglich. Für die Teilnahme ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zwingend erforderlich. Diese ist frühzeitig beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt zu beantragen.
Zielgruppen
Berufskraftfahrer
Speditionen
Waffenhandel
Feuerwerksfabriken
KfZ-Industrie
Kfz-Zulieferer
Termine und Orte