Kompakt-Ausbildung Gefahrstoffbeauftragter in nur 2 Tagen
Der falsche Umgang mit Gefahrstoffen gefährdet die Sicherheit von Mitarbeitern, deren Gesundheit und nicht zuletzt die Umwelt. Unternehmer sind laut GefStoffV § 6 und § 7 verpflichtet, Risiken im Betrieb zu erfassen, zu beurteilen und entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Wer dieser Pflicht nicht durch eine fachkundige Person nachkommt oder sich fachkundig beraten lässt, gefährdet sein Unternehmen: Bei Verstoß gegen Vorschriften der Gefahrstoffverordnung drohen nach § 27 des Chemikaliengesetzes empfindliche Geldbußen und sogar Freiheitsstrafen. Rechtssicherheit liefert eine Ausbildung, die den Teilnehmern in nur zwei Tagen die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung vermittelt und sie zu fachkundigen Personen qualifiziert.
Weiterbildungsinhalte
Fachkunde zu Gefahrstoffen
Rechtliche Grundlagen
Die aktuellen Anforderungen - so setzen Sie sie in der Praxis sicher um!
Rechtliche Grundlagen - europäisch und national
- Gesetze: ChemikalienG, ArbeitsschutzG, EU-RL, REACH, GHS/CLP
- Unterscheidung Gefahrstoff und Gefahrgut
- Gefahrstoffverordnung: Ziele und Anforderungen
Schnittstellen zu anderen Rechtsbereichen
- Das Zusammenspiel zwischen Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung und Gefahrstoffverordnung
- Berufsgenossenschaftliches Vorschriften- und Regelwerk (DGUV V, DGUV R und DGUV I)
Aufgaben und Pflichten des Gefahrstoffbeauftragten
Fachkundige Unterstützung der Geschäftsleitung:
- Organisation des betrieblichen Gefahrstoffmanagements
- Beurteilungspflichten nach der GefStoffV: Informationen ermitteln, einstufen und kennzeichnen
- Dokumentationsverpflichtungen
- Grenzwerte und Exposition laut GefStoffV
- Gefährdungsbeurteilungen erstellen und daraus Maßnahmen nach STOP ableiten
- Schutzmaßnahmen entscheiden und umsetzen
- Betriebsanweisung: Aufbau, Erstellung und Unterweisung
- Beschäftigte unterweisen und informieren
- EMKG – Einfaches Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe
- Gefahrstoffverzeichnis auf Basis aktueller Sicherheitsdatenblätter erstellen
- Die Zusammenarbeit mit Fremdfirmen und Behörden koordinieren
Die GefStoffV in der praktischen Anwendung
Gefahren im Umgang mit Gefahrenstoffen erkennen und aktiv im Management mitwirken
- DGUV Regeln, Informationen und Handlungsanleitungen praktisch anwenden
- TRGS‘n praktisch anwenden
- Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen
- TRGS 400 Gefährdungsbeurteilung
- Expositionsverzeichnis (TRGS 410)
- TRGS 500: Schutzmaßnahmen
- Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern
- Neue Aspekte bei der Substitution (TRGS 600)
- TRGS 900 Arbeitsplatzgrenzwerte
- Anpassungen der TRGS 910 "Tätigkeiten mit krebserzeugenden Stoffen – Risiko-Konzept
- Das Sicherheitsdatenblatt
- Expositionen an den Arbeitsplätzen erkennen
- Stoffe und Gemische richtig einstufen und kennzeichnen
- Gefahrenklassen und –kategorien (CLP Verordnung)
- Gefahrenhinweise
- H- und P-Hinweise
- Lagerung von Gefahrstoffen optimieren und überwachen
- Innerbetrieblichen Transport von Gefahrstoffen sicher organisieren
- TRGS 800: Brandschutz
- Verhalten bei Betriebsstörungen und Unfällen: Mitarbeiter sensibilisieren und trainieren
- Entsorgung von Gefahrstoffen / Reststoffen, Bezüge zum Gefahrgutrecht und Abfallrecht herstellen
Kompakt-Ausbildung Gefahrstoffbeauftragter in nur 2 Tagen
Der falsche Umgang mit Gefahrstoffen gefährdet die Sicherheit von Mitarbeitern, deren Gesundheit und nicht zuletzt die Umwelt. Untern ...
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