Arbeitsschutz (GefStoffV)
Brandschutz
Transport
Gefährliche Stoffe können ersthafte Schädigungen beim Menschen, in der Umwelt sowie an Anlagen und Gebäuden verursachen. Aus diesem Grund wurde die Eigenverantwortung des Arbeitgebers in der novellierten Gefahrstoffverordnung am 26.10.2010, zuletzt geändert durch Artikel 148 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I S 626), deutlich verschärft.
So ist der Arbeitgeber verpflichtet, in seinem Unternehmen eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und die mit der Arbeit verbundenen Gefahren zu erfassen und zu bewerten. Diese Aufgaben kann nur eine fachkundige Person, d. h. ein Gefahrstoffbeauftragter, übernehmen.
Der Gefahrstoffbeauftragte berät die Geschäftsleitung und alle im Umgang mit Gefahrstoffen verantwortlichen Personen zu Fragen der Auswahl und des Umgangs mit Gefahrstoffen, auch bei der Zusammenarbeit mit Fremdfirmen.
In unserem dreitägigen Lehrgang "Gefahrstoffbeauftragter" werden die beauftragten Personen dafür ausgebildet, die Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und notwendige Maßnahmen festzulegen. Die Teilnehmer lernen Struktur und Inhalt der Gefahrstoffverordnung kennen und erhalten praktische Hilfen für die Umsetzung der Verordnung in ihrem Betrieb.
25,3 Unterrichtseinheiten bzw. 19 Zeitstunden gemäß IDD
Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte und Brandschutzbeauftragte, aber auch Betriebsleiter und andere Verantwortliche aus allen Branchen, die mit der Prüfung und Umsetzung der Gefahrstoffvorschriften beauftragt sind oder anderweitig entsprechende Kenntnisse benötigen.
Datum | Dauer | Preis | |
---|---|---|---|
Köln, DE | |||
13.09.2021 - 15.09.2021 | 24 h | Jetzt buchen › |
© Copyright 2008-2021 Semigator GmbH | Für die Richtigkeit der Angaben übernehmen wir keine Gewähr.