An den Betreiber von Brandmeldeanlagen werden umfangreiche Anforderungen gestellt. So muss er eine eingewiesene Person (EP) benennen, die den ordnungsgemäßen Betrieb der BMA sicherstellt und in der Lage ist, ihre Bedienung selbstständig vorzunehmen.
Darüber hinaus sind viermal jährlich Begehungen der BMA von einer sachkundigen Person (SACH-PERS) oder einer Elektrofachkraft BMA durchzuführen. Bei diesen Begehungen sind die BMA auf sichtbare Störungen zu überprüfen, insbesondere auf außerhalb der BMA auftretende Beeinflussungen, die nicht von der BMA selbstständig erkannt und ausgewertet werden können, z.B. die Raumnutzung oder -gestaltung.
Die Einweisung (BMA/EP) bzw. Sachkunde (BMA/SP) ist durch entsprechende Unterrichtungen nachzuweisen. Zur Erfüllung dieser Nachweispflicht bietet VdS den eintägigen Lehrgang LG-BMA/EP sowie den zweitägigen Lehrgang LG-BMA/SP an.
Hinweis: Zur Ausbildung zur EP ist der Besuch des ersten Tages, für die der SP der Besuch beider Lehrgangstage vorgesehen.
Betreiber von Brandmeldeanlagen sowie Personen, die mit der Betreuung von Brandmeldeanlagen betreut sind.
Datum | Dauer | Preis | |
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Köln, DE | |||
13.06.2019 | 8 h | Jetzt buchen › | |
24.10.2019 | 8 h | Jetzt buchen › |
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