In drei Tagen zum DatenschutzbeauftragtenNach Art. 37 der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) hat eine Behörde oder öffentliche Stelle in jedem Fall einen Datenschutzbeauftragten (DSB) zu benennen. Behördenleiter/innen müssen dafür Sorge tragen und sind verpflichtet einen DSB auszuwählen der über das nötige Fachwissen im aktuellen Datenschutzrecht und der Datenschutzpraxis verfügt. Dieses Know-how und anschauliche Praxisspiele erhalten DSB in diesem Lehrgang.
Weiterbildungsinhalte
Tag 1: Rechtliche Grundlagen
Das muss der Datenschutzbeauftragte unbedingt wissen
Datenschutzrecht – Einführung
- Zulässigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten entspr. §§ 22, 23, 25 BDSG
- Wirksame Einwilligung der betroffenen Person zur Erhebung personenbezogener Daten
- Gesetzliche Erlaubnistatbestände
Rechte der Betroffenen kennen und umsetzen
- Recht auf informationelle Selbstbestimmung der betroffenen Person
- Recht auf Auskunft, Benachrichtigung, Berichtigung, Löschung und Sperrung von personenbezogenen Daten und das Recht auf Beschwerde
Datenverarbeitung öffentlicher Stellen
- Kontrollen in den Bereichen Internet, E-Mail, Telefon- und Videoüberwachung und die Vermeidung von rechtlichen Fallstricken
Tag 2: Datenschutz organisieren
So setzt der Datenschutzbeauftragte alle Aufgaben und Pflichten bestmöglich um
Anforderungen und Aufgaben des behördlichen DSB nach Kap. 3 BDSG
- Anforderungen und Aufgaben des DSB
- Erstellung des Verzeichnisses für Verarbeitungstätigkeiten
Erstellung eines umsetzbaren Datenschutz-Konzeptes
- Gesetzliche Anforderungen und internes Sicherheitsbedürfnis kombinieren
- Interne Datenschutzrichtlinien in Behörden erfolgreich implementieren
Risikoanalyse möglicher Gefährdungen und Risikomanagement
- Risikopotenziale erkennen
Geschäftsprozesse und Anforderungen an den Datenschutz
- Erfordernisse an die Auftragsverarbeitung definieren
- Praktische Realisierung von Kontrollen Art. 32 DS-GVO
Meldepflichten und Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)
- Durchführung und Dokumentation von DSFA
- Meldepflichten bei Datenschutzpannen nach Art. 34, 35 DS-GVO
- Erfolgreicher Umgang mit Aufsichtsbehörden
- Wie arbeiten die Aufsichtsbehörden?
Tag 3: IT-Sicherheit und Vertiefung
So erfüllt der Datenschutzbeauftragte aktuelle Sicherheitsanforderungen
Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)
- Verhältnismäßigkeit
- Dokumentation der Sicherheit der Verarbeitung Regelmäßige Prüfung und Kontrolle
Vorgehensweise Datenschutzaudits
- Planung, Durchführung und Nachhalten
Zusammenfassung aller Inhalte
In drei Tagen zum DatenschutzbeauftragtenNach Art. 37 der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) hat eine Behörde oder öffentliche Stelle in jedem Fall einen Datenschutzbeauftragten (DSB) ...
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