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Am 4. Juni 2014 endet die Frist für die Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie in nationales Recht. Durch die Einführung eines Energieeffizienzverpflichtungssystems sollen von 2014 an bis zum Jahr 2020 pro Jahr 1,5% des jährlichen Energieabsatzes eingespart werden. Verpflichtet werden sollen hierfür die Energieverteiler und/oder Energieeinzelhandelsunternehmen. Stadtwerke werden demnach in jedem Fall betroffen sein, da Sie in der Regel Netzbetreiber und Energielieferant zugleich sind.
Herr Dr. Versen, der zuständige Referatsleiter beim BMWE, wird auf der Konferenz den aktuellen Stand der Umsetzung vorstellen. Erfahren Sie auf der Konferenz, wie das neue Energieeffizienzverpflichtungssystem aussehen wird und welche Auswirkungen auf Stadtwerke und Energiemärkte zu erwarten sind. Nutzen Sie die Erfahrung der Experten und diskutieren Sie Chancen und Zukunftsperspektiven von Energieeffizienzdienstleistungen für Stadtwerke und andere Marktteilnehmer.
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