Das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten“ tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Damit wird die Einhaltung von Standards bei sozialen Rahmenbedingungen und Umweltaspekten entlang der Wertschöpfungskette verpflichtend. Zunächst für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden, ein Jahr später sinkt dieser Schwellenwert auf 1.000 Mitarbeitende. Früher als von vielen erwartet werden auch kleine und mittlere Unternehmen betroffen sein, denn als Zulieferer für große Vertragspartner sind auch sie Teil einer Lieferkette. Noch weitreichender und „härter“ als das deutsche Gesetz soll die EU-Richtlinie ausfallen, die ebenfalls auf dem Weg ist.
Höchste Zeit also, sich mit den Themen Lieferantenmonitoring, Risikomanagement und Supply Chain Visibility auseinanderzusetzen. Auf dem 2. BME-Forum „Update Lieferkettengesetz“ diskutieren Praktiker über ihre Maßnahmen in Organisation, Lieferanten- und Risikomanagement sowie Nachhaltigkeit, um den Vorgaben des Gesetzes gerecht zu werden.
Wir freuen uns, Sie am 21. März 2022 virtuell begrüßen zu dürfen!
Das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten“ tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Damit wird die Einhaltung von Standards bei sozialen Rahmenbedingungen und Umweltaspekten entlang der W ...
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