Fortbildung gemäß neuer Abfallbeauftragtenverordnung!
Für Sie als Erzeuger, Beförderer, Sammler, Makler, Entsorger und/oder Händler von Abfällen ist es wichtig, die aktuellen Vorschriften des Abfallrechts und des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zu kennen. Bringen Sie Ihr Wissen auf den aktuellen Stand!
Die Themen:
Fortbildungsnachweis
Betriebsbeauftragter für Abfall / Abfallbeauftragter
Mit Ihrer Teilnahme weisen Sie die regelmäßig geforderte Fortbildung für Betriebsbeauftragte für Abfall nach § 9 Abs. 2 AbfBeauftrVO sowie im Sinne der §§ 59 und 60 KrWG nach!
Die Veranstaltung ist bundesweit behördlich anerkannt als Fortbildung für Betriebsbeauftragte für Abfall / Abfallbeauftragte gemäß § 9 Absatz 2 der Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall (Abfallbeauftragtenverordnung – AbfBeauftrVO).
Fortbildung gemäß neuer Abfallbeauftragtenverordnung!
Für Sie als Erzeuger, Beförderer, Sammler, Makler, Entsorger und/oder Händler von Abfällen ist es wichtig, die aktuellen Vorschriften des Abfa ...
Mehr Informationen >>An wen richtet sich die Tagung?
Betriebliche Fach- und Führungskräfte sowie leitende Mitarbeiter und Abfallbeauftragte insbesondere folgender Abteilungen:
Rechtsanwälte, Unternehmensberater, Umweltbehörden, Kommunen und Institute
An wen richtet sich die Tagung?
Betriebliche Fach- und Führungskräfte sowie leitende Mitarbeiter und Abfallbeauftragte insbesondere folgender Abteilungen: