Schwerpunkte:
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Vermittlung der Probleme und Risiken der Abschlussprüfung, deren Bedeutung für den Aufsichtsrat das Gesetz ausdrücklich hervorhebt (§ 100 Abs. 5 AktG). Hier ist spezielle Fachkompetenz des Aufsichtsrats gefragt, der seine Überwachungsaufgabe in der Interaktion mit Unternehmensleitung und Abschlussprüfer wahrnimmt.
Vermittlung der Probleme und Risiken der Abschlussprüfung, deren Bedeutung für den Aufsichtsrat das Gesetz ausdrücklich hervorhebt (§ 100 Abs. 5 AktG). Hier ist spezielle Fachkompetenz des Aufs ...
Mehr Informationen >>Angehende oder bereits bestellte Mitglieder von Aufsichtsgremien privater oder öffentlicher Unternehmen, Verbände und Gebietskörperschaften. Unternehmensberater. Verantwortliche des Beteiligungsmanagements der öffentlichen Hand.
Angehende oder bereits bestellte Mitglieder von Aufsichtsgremien privater oder öffentlicher Unternehmen, Verbände und Gebietskörperschaften. Unternehmensberater. Verantwortliche des Beteiligungs ...
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