Wiedereingliederung im Unternehmen rechtssicher und wirksam gestalten Krankheitsbedingte Ausfälle von Mitarbeitenden sind im Arbeitsleben leider keine Seltenheit. Dauern die Ausfallzeiten länger an, belasten sie Teams und Arbeitsabläuf...
§ 167 Abs. 2 SGB IX: Risiken erkennen und beheben Gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX ist der Arbeitgeber für den Fall, dass ein Arbeitnehmer in einem Jahr länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähi...