MVStättVO 25 Veranstaltungen

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Brasiwa

Sponsored Vabeg® Eventsafety Deutschland GmbH (1)

Vabeg® Brandsicherheitswache (BraSiWa) auf Veranstaltungen und in Veranstaltungszelten - Seminar / Kurs

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Vabeg® Eventsafety Deutschland GmbH (1)

Viele rechtliche Anforderungen zur Veranstaltungssicherheit liegen im Baurecht sowie dessen Sonderbauvorschriften und Richtlinien der Länder zu Grunde. Diese bauen zudem auf den Stand der Technik und Verkehrssicherungspflichten aus Normen, Vorgaben d...

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LVQ Weiterbildung und Beratung GmbH Business Akademie (4)

Neben der Sicherheitskonzeption und der Genehmigungsverfahren, die die Durchführung einer Veranstaltung mit sich bringen, ist die Veranstaltungsleitung zu benennen. Dabei übernimmt er Aufgaben wie bspw. den Abgleich des tatsächlichen Aufbaus mit den...

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TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG (758)

Organisationsstruktur - Verantwortung und Pflichten Definitionen Betreiber/Veranstalter/Generalunternehmer/Arbeitgeber Gesetzliche Vorgaben und Regeln Musterkonzept: Gliederung und Handhabung Kriterien zur Erstellung eines Sicherheitskonzepts Erkenne...

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TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG (758)

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TÜV Rheinland Akademie GmbH (804)

Betreiber von Versammlungsstätten sind verpflichtet, abhängig von der Veranstaltungsart, ein Sicherheitskonzept aufzustellen und einen Ordnungsdienst einzurichten. Die rechtlichen Grundlagen zu Sicherheitskonzepten beim Bau oder Betrieb einer Versamm...

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TÜV Rheinland Akademie GmbH (804)

Betreiber von Versammlungsstätten sind verpflichtet, abhängig von der Veranstaltungsart, ein Sicherheitskonzept aufzustellen und einen Ordnungsdienst einzurichten. Die rechtlichen Grundlagen zu Sicherheitskonzepten beim Bau oder Betrieb einer Versamm...

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TÜV Rheinland Akademie GmbH (804)

Der Betreiber ist für die Sicherheit der Veranstaltung und die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich (§ 38 Abs. 1 MVStättVO). Eine umfassende Gefährdungsbeurteilung ist entscheidend für die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen, sowohl im A...

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TÜV Rheinland Akademie GmbH (804)

Veranstaltungsleiter unterliegen festen Aufgaben, Pflichten und Haftungsrisiken sowie § 38 MVStättVO und DIN 15750. Erfahren Sie, wie Sie Risikobeurteilungen und Sicherheitskonzepte erstellen und Abläufe entsprechend koordinieren. Zusätzlich lernen S...

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TÜV Rheinland Akademie GmbH (804)

Veranstaltungen wie Konzerte, Ausstellungen und Messen ziehen häufig sehr große Menschenmengen und damit verbundene Gefahren an. Um die notwendige Sicherheit für alle Besucher und die Einrichtung gewährleisten zu können, ist in vielen Fällen die Anwe...

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TÜV Rheinland Akademie GmbH (804)

Veranstaltungsleiter unterliegen festen Aufgaben, Pflichten und Haftungsrisiken sowie § 38 MVStättVO und DIN 15750. Erfahren Sie, wie Sie Risikobeurteilungen und Sicherheitskonzepte erstellen und Abläufe entsprechend koordinieren. Zusätzlich lernen S...

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TÜV Rheinland Akademie GmbH (804)

Um als Betreiber einer Versammlungsstätte eine zivil- oder strafrechtliche Haftung zu vermeiden, ist die gesetzeskonforme Umsetzung der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) notwendig. Diese gilt für Einrichtungen, die durch eine baurechtliche Gen...

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TÜV Rheinland Akademie GmbH (804)

Um als Betreiber einer Versammlungsstätte eine zivil- oder strafrechtliche Haftung zu vermeiden, ist die gesetzeskonforme Umsetzung der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) notwendig. Diese gilt für Einrichtungen, die durch eine baurechtliche Gen...

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Umweltinstitut Offenbach GmbH (128)

Mit der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) bzw. dem entsprechenden Landesrecht und den Unfallverhütungsvorschriften (DGUV-V17) werden erhöhte Anforderungen an die Betreiber, das aufsichtführende Personal in Versammlungsstätten und an di...

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TÜV Rheinland Akademie GmbH (804)

Die Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) regelt die Anforderungen an Versammlungsstätten und enthält alle relevanten Sicherheitsvorschriften für Betreiber und Veranstalter. Eine ausführliche Kenntnis und die richtige Auslegung der VStättVO ist di...

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TÜV Rheinland Akademie GmbH (804)

Als „Sachkundige Aufsichtsperson“ (SAP) von Versammlungsstätten / Veranstaltungsleiter sind Sie durch den Gesetzgeber verpflichtet, sich regelmäßig über rechtliche Änderungen zu informieren. In unserem Seminar erhalten Sie eine kompakte Übersicht übe...

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TÜV Rheinland Akademie GmbH (804)

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TÜV Rheinland Akademie GmbH (804)

Die MVStättVO legt in § 43 (3) fest, dass ein nach einem Sicherheitskonzept erforderlicher Ordnungsdienst unter der Leitung eines vom Betreiber oder Veranstalter bestellten Ordnungsdienstleiters stehen muss. Aber auch bei öffentlichen Veranstaltungen...

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TÜV Rheinland Akademie GmbH (804)

Die Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) regelt die Anforderungen an Versammlungsstätten und enthält alle relevanten Sicherheitsvorschriften für Betreiber und Veranstalter. Eine ausführliche Kenntnis und die richtige Auslegung der VStättVO ist di...

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Vabeg® Eventsafety Deutschland GmbH (1)

In Deutschland müssen nach §32 MVStättVO bzw. nach den jeweils geltenden Landes VStättVO, VStättR Besucherplätze nach dem Bestuhlungs- und Rettungswegeplan erstellt und von der zuständigen Behörde genehmigt werden. Die Erstellung darf dabei von Archi...

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Vabeg® Eventsafety Deutschland GmbH (1)

In Deutschland müssen nach §32 MVStättVO bzw. nach den jeweils geltenden Landes VStättVO, VStättR Besucherplätze nach dem Bestuhlungs- und Rettungswegeplan erstellt und von der zuständigen Behörde genehmigt werden. Die Erstellung darf dabei von Archi...

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