Großpackmittel (IBC) müssen gemäß ADR 6.5.4.4 regelmäßig, spätestens nach 2,5 Jahren, von sachkundigen Personen geprüft werden. Alle fünf Jahre müssen IBC (ASF, ASP) zusätzlich von einer behördlich anerkannten Inspektionsstelle untersucht werden. Sie...