beA - das besondere elektronische Anwaltspostfach. Wir haben für Sie den vermutlich schnellsten, schmerzfreisten und flexibelsten Weg zu wissen, was man wissen muss!
In ca. 1, 5 Stunden erfahren Sie sehr kompakt:
Dieser Kurs ist entstanden in der Zusammenarbeit mit Isar-Fachseminare Jungbauer. Dieser Online-Kurs bündelt die wichtigsten Informationen und Haftungsfallen.
Das Inhaltsverzeichnis finden Sie nachfolgend.
Einheit 1
· Disclaimer
· Entwicklungsstand des beA in diesem Kurs
· Urheberrechtlicher Hinweis
· Gesetzliche Vorgaben am Beispiel der ZPO
· beA und das Signieren
· Schneller Überblick über die gesetzlichen Voraussetzungen und Haftungsrisiken zum ERV und beA
· Die Zeitschiene des ERV
· Einführung der eAkte
· Bisher rechtlich erreichbare Gerichte
Einheit 2
· Das beA: seit wann es eröffnet ist
· Die beteiligten Personen und Institutionen im ERV
· Der technische Standard für die Übertragung von elektronischen Nachrichten
· Die verschiedenen elektronischen Postfächer kommunizieren untereinander
· Sicherheitsstandard bei der Kommunikation
· Die sicheren Übermittlungswege nach der ZPO
Einheit 3
· Elektronische Einreichung von Schriftsätzen: Wann und wie!
· Die Voraussetzungen der elektronischen Einreichung bis 31.12.2017
o Dateiformat
o Signatur (qeS)
o Rechtsverordnung
o Gefahren
Einheit 4
· Bei welchem Gericht kann eingereicht werden? Wo kann ich mich informieren?
· Die Voraussetzungen der elektronischen Einreichung bis 31.12.2017
· Die Voraussetzungen der elektronischen Einreichung ab 01.01.2018
· Die unterschiedlichen Signaturen eS, feS und qeS
Einheit 5
· Erklärung der Signaturen: die Merkmale
· Was wird für die Erzeugung einer qeS benötigt?
· Wann ist eine Signatur gültig und wann nicht?
· Die Opt-out-Klausel (das nach hinten Verschieben der neuen Fassung des 130a ZPO)
Einheit 6
· Für welche elektronischen Dokumente besteht ab 01.01.2018 Einreichungspflicht?
· Bleiben Empfangsbekenntnisse erhalten?
· Ab wann müssen Schriftsätze elektronisch eingereicht werden?
· Die Opt-in-Klausel (das Vorziehen der Einreichungspflicht und seine Besonderheiten)
· Einreichung von Schutzschriften
Einheit 7
· Pflicht zur Vorhaltung der technischen Voraussetzung für die Einreichung von elektronischen Dokumenten
· Unterscheidung Empfangsbestätigung und Empfangsbekenntnis - Besonderheiten
· Passive Nutzungspflicht ab 01.01.2018
Einheit 8
· Die Ersetzung der Schriftform und die Ausnahmen
· Die Signaturkarte kann vielfältig eingesetzt werden
· Haftungsfalle: Signieren von materiell-rechtlichen Dokumenten
· Die Vorteile des beA im Zuge des ERV
Einheit 9
· Weitergabe (bspw. an Assistenz) von beA-Karte, Signaturkarte und PIN?
· Pflicht zur Verhinderung der Nutzung des beA durch Unbefugte
Einheit 10
· Nutzung der Anwaltskarte durch den Mitarbeiter: Wer haftet bei Zuwiderhandlung?
· Missbrauch der beA-Karte des Anwalts kommt auf vielen Wegen ans Tageslicht
· Strafrechtliche Konsequenzen?
Einheit 11
· Vertreten im beA zwischen Anwälten
· Welchen PIN hatte ich nochmal? Merkhilfe für PINs
Einheit 12
· beA-Karte Basis oder beA-Karte Signatur? Eine Empfehlung
· Vertretung des Kollegen aus welchem Postfach? Nicht unwichtig!
· Sicherheit durch Ende-zu-Ende-Verschlüsselung
Einheit 13
· Wann muss man eigehende Post im beA vor dem 01.01.2018 gegen sich gelten lassen?
· Was darf ich im beA tun, wenn ich vor dem 01.01.2018 nicht als Empfangsbereit gelten möchte?
· Wie erkläre ich die Empfangsbereitschaft vor dem 01.01.2018?
· Erkennt man die Empfangsbereitschaft eines Empfängers vor dem 01.01.2018?
· Ein Anwalt in der Kanzlei ist vor dem 01.01.2018 empfangsbereit – was bedeutet das für die gesamte Kanzlei?
· Bleibt der Anwalt nach einem Kanzleiwechseln empfangsbereit, wenn er sein Postfach in der alten Kanzlei berufsbezogen genutzt hat? Auf was ist dann zu achten?
Einheit 14
· Umgang mit Nachrichten, welche sich bereits vor dem 01.01.2018 im beA-Postfach befunden haben
· Umgang mit Nachrichten, welche ab dem 01.01.2018 neu hinzukommen
· Kontrolle der Postfächer aller Anwälte einer Kanzlei ab einem festgelegten Stichtag vor dem 01.01.2018 empfehlenswert
· Umgang mit den Postfächern (z.B. Berechtigungen) von neu eingestellten RAen/innen vor dem 01.01.2018, die ihr Postfach schon gewidmet haben.
· Regelungen treffen für ausscheidende RAe/innen (z.B. Berechtigungen, Posteingänge für die verlassene Kanzlei)
· Irrläufer vermeiden
· Rückkanal (der Nachrichten von Gerichten) beeinflussen
Einheit 15
· Vorteil Ende-zu-Ende-Verschlüsselung - vertraulicher Nachrichtenaustausch
· Vorteil Versendung - Empfang von Nachrichten und Signaturanbringung auch außerhalb der Kanzlei und von unterwegs möglich
· Kanzleisoftware unterstützt den Zugriff auf das beA
· Voraussetzung für beA-Zugriff: installierte Client Security
· Erstregistrierung vor erstem Zugriff auf das beA
· Zugang zum beA über den „Anmelde“-Button, Auswahl des Sicherheits-Token und PIN-Eingabe
Einheit 16
· Ansicht des Postfaches
· Die fünf unveränderlichen Grundordner
· Postfachordnung mit Unterordnen (max. 2 Unterebenen)
· Neue Nachricht erstellen
· Auszufüllende Pflichtfelder
· Nachrichtentyp Testnachricht
· Anhänge zur Nachricht hinzufügen
· Beschränkungen zur Anzahl und zum Datenumfang der Anhänge pro Nachricht
· Anhänge als „Anlage“ oder als „Schriftsatz“ deklarieren?
· Nachrichtenentwürfe über „Speichern“ im Entwurfs-Grundordner ablegen
· Vom Mitarbeiter vorbereitete Nachrichtenentwürfe
· Bearbeitung von Anhängen: speichern, löschen, ansehen, signieren
Einheit 17
· Benutzer (Mitarbeiter oder Vertreter) und deren Berechtigungen
· Berechtigungen zeitlich beschränken
· Der Postfachverwalter
· Signieren und Versenden von nur einfach signierten Schriftsätzen
Einheit 18
· § 130a ZPO n. F. tritt evtl. in verschiedenen Bundesländern zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Kraft (Opt-out-Klausel)
· Unterschrift mit qeS kann auch nach 01.01.2018 sinnvoll sein
· Möglichkeiten, eine qeS anzubringen
· Gefahren beim Stapelsignieren
Einheit 19
· Die Signaturen im Einzelnen in der praktischen Anwendung: die externe Signatur
· Prüfung der Signatur auf Gültigkeit vor dem Absenden
Einheit 20
· Die Signaturen im Einzelnen in der praktischen Anwendung: Signieren innerhalb einer Nachricht
· Signaturprüfungsergebnis „Erfolgreich“ oder „Fehlgeschlagen“
Einheit 21
· Vorgehen bei notwendigen Änderung an bereits signierten Dokumenten/Schriftsätzen
· Die Signaturen im Einzelnen in der praktischen Anwendung: Signieren beim Hochladen der Nachricht/n
· Maximale Dokumentenzahl
Einheit 22
· Die Signaturen im Einzelnen in der praktischen Anwendung: Signieren einer/mehrerer Nachricht/en im Entwurfsbereich
· Besonderheiten bei der Signatur von Nachrichtenentwürfen
Einheit 23
· Hinweis auf das Wesentliche bei der Erklärung und Darstellung der Signaturen
· Gutes Zurechtkommen für die meisten Nutzer im Umgang mit dem beA vermutet
· Hinweis auf Präsenzseminare ISAR-Fachseminare.de
· Hinweis Weiterbildungsmöglichkeiten mit Peoplebuilding.de
· Disclaimer
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