alle Workshops < Marketing Workshops < Internet Marketing Workshops < Network Marketing Workshops < Workshop Artenschutz in der Eingriffsregelung - Neuer Umgang mit besonders und streng geschützten Arten in der Planung öffentlicher und privater Vorhaben
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Eigene Erfahrungen und Probleme der Teilnehmer bilden einen wichtigen Schwerpunkt des Workshops. Es besteht die Möglichkeit der intensiven Diskussion von aktuellen Fallbeispielen aus den verschiedenen Akteursgruppen.
An Beispielen der Bauleitplanung sowie der Objektplanung (Windkraft; bergbauliche und infrastrukturelle Projekte) werden Theorie und Praxis der Regelungsumsetzung aus der Sicht betroffener Dritter (Kommunen, Vollzugsbehörden, Unternehmer, Planer) behandelt.
Seminarinhalte: 15. Oktober 2009
09:30 Uhr Rechtliche Grundlagenmit Beispielen der Umsetzung in der Praxis
- Welche Arten unterliegen dem besonderen Artenschutz?
- Wissensstand über besonders und streng geschützte Pflanzen und Tiere
- Nationales Recht
- Inhalte §§ 42, 43 (4) und 62 BNatSchG
- Was bewirken die Regelungen des § 19 (3) BNatSchG?
- Europäisches Recht
- Relevanz der Anhang IV-Arten und der Anhang I-Vogelarten für das Thema
- Relevanz der Inhalte der Artikel 12, 13 und 16 FFH-RL sowie der Art. 5, 7 und 9 VS-RL für das Thema
- Was ist "absichtliches Handeln", was nicht?
- Bisherige Abarbeitung artenschutzrechtlicher Themen in der Vorhabenszulassung
- Urteil EuGH vom Januar 2006 – Vertragsverletzungen
- Beispiele für die Umsetzung des Urteils - Leitfäden und Arbeitshilfen
- (voraussichtliche) Inhalte der BNatSchG-Novelle
- Beispiele von Konflikten aus der Praxis
11.00 Uhr Kaffeepause
12:15 Uhr Mittagspause
13:00 Uhr Prüfinhalte – Musterantrag zum Artenschutz
- Objekt – Eingriffsort – Wirkraum
- Auswahl relevanter geschützter Arten
- Konfliktanalyse (Empfindlichkeiten / Wirkintensitäten)
- Prognose des Grades der Störungen und Schädigungen
- Maßstab für die "Erheblichkeit" von Beeinträchtigungen
- Vermeidung und Minimierung – Vorhabensoptimierung
- Bedeutung vorgezogener Kompensationsmaßnahmen
- Ausnahme- bzw. Befreiungstatbestände
- Unterschiede "altes" (gültiges) und "neues" BNatSchG
14:30 Uhr Neuer Artenschutz – Probleme aus der Praxis
- Beispiele öffentlicher und privater Vorhaben aus dem Teilnehmerkreis
- Beispiele der Referenten (Windkraft, Rohstoffgewinnung, Infrastruktur) – Bündelung der Hauptproblemfelder
15:30 Uhr Kaffeepause
15:45 Uhr Neuer Artenschutz – Lösungsansätze
- Negative und positive Handlungsansätze – praktische Vorgehensweise
- Erstellung eines Musterantrags anhand der diskutierten Verfahrenselemente
- Unterschiede und Gemeinsamkeiten öffentlicher und privater Vorhaben bzgl. der Lösungswege
16:45 Uhr Ende der Veranstaltung
Für die Verfahren der Objekt- aber auch der Bauleitplanung führt dies zum Erfordernis umfangreicherer artenschutzfachlicher Fachbeiträge und ggf. Ausnahmen und Befreiungen.
Kommunen, Vollzugsbehörden, Unternehmer, Planer, Vorhabensträger der Städte, Kreise und Gemeinden
Wir sind ein gemeinnütziger Verein und konzentrieren uns schwerpunktmäßig auf das Organisieren von Fachseminaren und –tagungen für Führungskräfte und das Fachpersonal in Unternehmen unterschiedlicher Branchen und in öffentlichen Einrichtungen.
Kundenbewertungen für Institut für Wirtschaft und Umwelt e. V.