Gute Gründe für Ihre Seminarteilnahme
- Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) vom 11.08.2009 wurde am 17. August 2009 im Bundesgesetzblatt 2009 S. 2732 veröffentlicht und ist am 18.08.2009 in Kraft getreten. Grundlegende Änderungen betreffen neben der völligen Neustruikturierung insbesondere die Ermittlung der Honorare. Außerdem ist die HOAI bei Verträgen nur mit Architekten und Ingenieuren mit Sitz im Inland anzuwenden. Daneben wurde die HOAI in einen verbindlichen und einen unverbindlichen Teil gegliedert, wodurch sich die Paragrphenfolge von 103 auf nunmehr 56 geändert hat. Eine für alle Architekten und Ingenieure wichtige Änderung stellt jedoch die Beibehaltung der Honorartafeln sowie die durchgängige Erhöhung der Tafelwerte um 10 % dar. Allerdings erfolgt die Honorarermittlung nicht mehr nach den tatsächlichen Baukosten, sondern nach dem Kostenberechnungsmodell. Die bisherige Zeithonorar-Regelung ist entfallen.
- Inhaltlich werden die Bestimmungen der Allgemeinen Vorschriften (§§ 1 bis 16 HOAI), der Flächenplanung (§§ 17 bis 31), der Objektplanung (§§ 33 bis 47 HOAI), der Fachplanung (§§ 48 bis 54 HOAI) sowie die neugestalteten Übergangs- und Schlussbestimmungen systematisch erläutert und schwerpunktartig aufgezeigt.
- Musterverträge, Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) und Berechnungsbeispiele werden intensiv behandelt und sind außerdem Gegenstand der Seminarunterlagen. Dabei wird der neuen Rechtsprechung des BGH besonderer Raum gewidmet.
- Die jüngste Rechtsprechung des BGH zu Honorarkürzungen, insbesondere hinsichtlich der sog. „Steinfort-Tabellen“ in Verbindung mit den damit verbundenen vertraglichen Konsequenzen, aber auch Entscheidungen der OLG´s und des BGH können vom Referenten aufgrund jahrzehntelanger Erfahrungen auf dem Gebiet des Honorarrechts stets auf hohem Niveau vorgetragen und anhand ausgewählter Fall-Beispiele aus der jüngsten Honorarpraxis adäquat dargestellt werden.
- Tipps zum HOAI-gerechten Abschluss von Verträgen und deren Abwicklung sind ebenfalls Gegenstand der Erläuterungen.
Methode Vortrag unter Benutzung umfangreicher Begleitmaterialien
Seminarinhalt
- Welche Grundlagen gelten für das Honorarrecht nach der neuen HOAI 2009?
- Was ist bei den Allgemeinen Vorschriften der §§ 1 bis 16 HOAI zu beachten?
- Nach welchen Grundsätzen erfolgt die Honorarermittlung und welche Bedeutung kommt der Kostenberechnung zu?
- Wann und unter welchen Voraussetzungen dürfen bei freiberuflichen Leistungen Angebote eingeholt werden?
- Welche Systematik kann den Leistungsbilder Objektplanung (§§ 33 bis 47 HOAI) oder der Fachplanung (§§ 48 bis 54 HOAI) entnommen werden?
- Nach welchen Prinzipien müssen Verträge und Allgemeine Vertragsbedingungen für Leistungen i. S. der HOAI gestaltet werden und wie hat die Bewertung der Teilleistungen gem. jüngster BGH-Rechtsprechung zu geschehen?
- Wie ermittelt sich eine HOAI- konforme Vergütung und gestaltet sich eine prüffähige Honorar-Rechnung?
Die Seminarunterlagen enthalten außerdem Musterverträge mit Allgemeinen Vertragsbedingungen, HOAI- Tabellen sowie Beispiele über HOAI- konforme Vergütungsberechnungen!
freiberuflich tätige Architekten und Ingenieure, Bauleiter, Beratende Ingenieure, Entwurfsverfasser, Mitarbeiter öffentliche Auftraggeber (kommunale und staatliche Bauämter, Rechnungsprüfungsbehörden), Projektmanager sowie alle mit der Vorbereitung und Abwicklung von Verträgen mit Planungsingenieuren Befassten ebenso wie Sachverständige und Rechtsanwälte, die in diesem Rechtsgebiet freiberuflich tätig sind.