Mit der rechtlichen Stellung von BA-Studenten sind viele Ausbildungs- und Personalverantwortliche nicht hinreichend vertraut. Teilweise werden BA-Studenten wie Auszubildende behandelt, teilweise nicht. Dabei unterscheiden sich die für BA-Studenten geltenden Regeln je nach Gestaltung des Rechtsverhältnisses deutlich von denjenigen Bestimmungen, die einerseits für Auszubildende, andererseits für die übrigen Arbeitnehmer gelten. Die Missachtung einschlägiger Vorschriften kann gravierende Folgen haben: von Schadenersatzforderungen über Bußgelder bis hin zu strafrechtlicher Verfolgung. Sie sind aber vermeidbar, wenn man weiß, worauf man im Umgang mit BA-Studenten in arbeitsrechtlicher Hinsicht zu achten hat. Diese Kenntnisse vermittelt unser Seminar. Die Inhalte werden mit typischen Situationen der täglichen Ausbildungsarbeit verknüpft. Von A (wie Auswahlverfahren) bis Z (wie Zeugnis). Damit keine Fragen offen bleiben und Sie Ihre Ausbildungsarbeit auch künftig zielführend gestalten können
Seminarinhalte:
Rechtliche Grundlagen
Die Begründung des Vertragsverhältnisses
Rechte und Pflichten der Vertragsparteien
Die rechtssichere Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit BA-Studenten
Die Übernahme von BA-Studenten in ein Arbeitsverhältnis
Angewandte Lern-u. Trainingsmethode: In diesem Seminar lernen Sie die wichtigsten arbeitsrechtlichen Besonderheiten für den Umgang mit BA-Studenten im Lehrgespräch kennen. Die Diskussion von Praxisbeispielen aus dem Teilnehmerkreis rundet dieses Seminar abLevel/Vorkenntnisse: Das Seminar ist inhaltlich abgeschlossen und setzt keine speziellen Rechtskenntisse voraus
Siehe Seminarbeschreibung!
Personal- und Ausbildungsleiter, Personalreferenten, in deren Unternehmen BA-Studenten beschäftigt sind
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