Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V.

Der vhw als etablierter unabhängiger Idealverband in den Tätigkeitsfeldern Stadtentwicklung und Wohnen setzt sich dafür ein, die Position der Bürger am Markt durch eine nachfrageorientierte Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik zu stärken.

eVergabe: Einführung der elektronischen Ausschreibung in der öffentlichen Verwaltung SH120400/BW121114 - Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V. Seminar

Das Seminar vermittelt die wichtigsten Grundlagen für die Einführung der eVergabe - sowohl im technischen als auch im organisatorischen Bereich. Sie lernen, die notwendigen Schritte zur Umstellung des Vergabewesens in Ihrer Verwaltung festzulegen und zu begleiten, kostspielige Fehler zu vermeiden und die Bieter effektiv und erfolgreich an die eVergabe heranzuführen. Am Praxisbeispiel wird eine Ausschreibung erstellt, elektronisch ausgeschrieben und submittiert.

Seminar-Inhalte

Organisatorische Voraussetzungen zur eVergabe, Aufbau und Erstellung von Ausschreibungsunterlagen, Grundlagen zu GAEB-Format (Gemeinsamer Ausschuss für Elektronik im Bauwesen), Praxisbeispiel, Fazit, Zielsetzung und Vorgehen für Ihre Verwaltung

Zielgruppen

Mitarbeiter(innen) von Städten, Gemeinden und Kreisen, deren Hoch-/Tiefbau- und Rechtsämter, Vergabestellen, Straßenbauämter, Behörden, Wohnungsunternehmen, Ver- und Entsorgungsunternehmen, die technisch oder organisatorisch mit der Vergabe öffentlicher Aufträge betraut sind.

Der vhw: seit über 60 Jahren etablierter unabhängiger Idealverband in den Tätigkeitsfeldern Stadtentwicklung und Wohnen, der sich seit seiner Gründung 1946 dafür einsetzt, die Position der Bürger am Markt durch eine nachfrageorientierte Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik zu aktivieren und zu stärken.
Der vhw hat über 1.300 Mitglieder aus Kommunen, Immobilien- und Wohnungswirtschaft.
Mit jährlich rund 1.100 Veranstaltungen bundesweit und ca. 33.000 Teilnehmern ist der vhw führender Anbieter von Fortbildung in den Bereichen Stadtentwicklung, Städtebau- und Immobilienrecht.

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