Wirtschaftsausschuss ist im LPVG eine Neuerung, die es bislang nur im Betriebsverfassungsrecht gab. Einen Wirtschaftsausschuss wird man auch nicht sofort in einer Behörde vermuten. Aber gerade im Zeitalter angespannter Haushalte in den Behörden mag ein solches Instrument dem Personalrat neue Möglichkeiten eröffnen, mitzugestalten und vorzubeugen. Aber wie bildet man einen Wirtschaftsausschuss, welche Rechte hat dieser und wie kann er dem Personalrat - und auch der Dienststelle - nutzen? Welche Rechte haben die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses und womit beschäftigt er sich? All diese Fragen sind für das Personalvertretungsrecht neu und sollen Gegenstand dieses Seminars sein. Das Seminar führt in die rechtlichen Grundlagen der Arbeit eines Wirtschaftsausschusses in einer Dienststelle ein. Bitte bringen Sie auch Ihre Fragen mit.
| Datum | Uhrzeit | |
| Wuppertal, DE | ||
|---|---|---|
| 16.09.13 | 09:30 - 17:30 | Jetzt buchen |
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