Umweltschutzbeauftragter - Umweltbeauftragter im Umweltmanagement -
Vorest AG
Seminar
Der Umweltschutzbeauftragte / Umweltbeauftragte ist Bindeglied in einer kooperativen Zusammenarbeit zwischen Betreiber und Behörde. Er soll den Willen des Betreibers (Ihres Unternehmens) zur Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen und sonstiger Gefahren verwirklichen. Dazu muss der Betriebsbeauftragte kontrollieren, ob die organisatorischen und technischen Voraussetzungen vorliegen, um Mängel rechtzeitig aufzudecken, damit diese fachkundig behoben werden können. Der Umweltschutzbeauftragte soll den Betreiber in seiner Verantwortung für eine umweltgerechte Betriebsweise unterstützen und beraten. Der Beauftragte ist dabei Teil des betrieblichen Selbstüberwachungssystems und fachkundiger Berater der Unternehmensleitung und der Betriebsangehörigen. Dabei nennt der Umweltschutzbeauftragte die sachlichen Erfordernisse, damit der Betreiber die notwendigen Entscheidungen treffen kann. Wir zeigen Ihnen im Rahmen des 5 tägigen Lehrgangs, wie Sie diesen Anforderungen gerecht werden und die operativen Aufgaben des Umweltschutzbeauftragten / Umweltbeauftragten erfolgreich umsetzen.
Seminar-Inhalte
Der Umweltschutzbeauftragter / Umweltbeauftragte - Einführung in die Lehrgangsthematik
Grundlagen des Umweltrechts
Gesetze, Vorschriften und Verordnungen
Zusammenhänge zwischen Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG), Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und Chemikaliengesetz (ChemG)
Die Betriebsbeauftragten im Umweltschutz
Gesetzliche Grundlagen für die Bestellung von Betriebsbeauftragten
Stellung der Betriebsbeauftragten im Unternehmen
Rechte und Pflichten der Betriebsbeauftragten
Strafrechtliche Verantwortung der Betriebsbeauftragten
Umwelthaftung
Umwelthaftungsgesetz
Erläuterungen zum BGB und zum deutschen Strafrecht
Ordnungswidrigkeiten und Umweltstrafrecht
Organisationsverschulden, das Risiko von Betriebsleitern und Beauftragten
Richtiges Verhalten bei Ermittlungen
Immissionsschutzbeauftragter - Beauftragter für Immission
Wir zeigen Ihnen das Aufgabenfeld des Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz nach § 54 BImSchG was nachfolgende Aufgaben umfasst:
Beratung des Betreibers
Schulung der Betriebsangehörigen
Kontaktstelle zu Behörden
Aufklärung der Betriebsangehörigen
Hinweise auf Verbesserungen
Mitteilung festgestellter Mängel
Jahresbericht an Betreiber
Überwachung der Einhaltung von Vorschriften
Abwicklung von Genehmigungsverfahren
Betreuung von Gutachten und Messungen
Kontrolle der Betriebsstätten
Der Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz sollte stets einen aktuellen Überblick aller aktuellen Gesetzestexte der BImSchG und der TA-Luft haben, welche für den Betrieb der Anlage erforderlich sind.
Immissionsschutzrecht
BImSchG und seine Verordnungen
Anforderungen an genehmigungsbedürftige Anlagen nach 4. BImSchV
Antragsverfahren und Genehmigung nach BImSchG
Einführung in die rechtlichen Grundlagen des Immissionsschutzes
Gewässerschutzbeauftragter - Betriebsbeauftragter für Gewässer
Der Aufgabenkatalog des Gewässerschutzbeauftragten ist im § 21b des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) geregelt. Er übernimmt dabei Kontrollaufgaben zur Überwachung und Einhaltung der Vorschriften, Bedingungen und Auflagen. Dabei soll er auf geeignete Abwasserbehandlungsverfahren, geringen Abwasseranfall und eine umweltfreundliche Produktion hinwirken. Auch der Gewässerschutzbeauftragte hat eine jährliche Berichtspflicht gegenüber dem Betreiber. Dokumentationsaufgaben gehören ebenso zu seinem Aufgabengebiet. Dabei sollte er eine regelmäßige Kontrolle der Abwasseranlagen und Messungen durchführen und die Ergebnisse sowie Aufzeichnungen interpretieren und gegebenenfalls notwendige Maßnahmen einleiten. Der Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz muss sich in allen wasserrechtlichen Fragen und dem Umgang mit wassergefährdenden Stoffen auskennen, welche auf das Unternehmen zutreffen.
Abwasserbehandlung
Abwasserreinigung
Einleitung von Abwasser
Abwasserabgabenrecht
Genehmigungsverfahren
Verwaltungsrechtliche Regelungen
Verhalten bei Störfällen
Wasserrecht
6. Novelle zum WHG
Abwasserabgabe und Wassernutzungsentgelte
Indirekteinleiterverordnung
Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in der betrieblichen Praxis
Die neue Anlagenverordnung VAwS
Risikopotenzial von wassergefährdenden Stoffen
Gestaltung von Abfüllplätzen, Abdichtungssysteme und technische Bauweisen
Anlagen zum Herstellen und Behandeln von wassergefährdenden Stoffen
Gefahrstoffrecht
Umsetzung der Gefahrstoff
Anforderungen an die Lagerung gefährlicher Stoffe nach VbF und TRGS
Sicherheitsdatenblätter und Betriebsanweisungen
Abfallbeauftragter - Betriebsbeauftragter für Abfall
Die Aufgaben des Abfallbeauftragten werden im § 55 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechtgesetzes (KrW-/AbfG) benannt. Er berät den Betreiber und die Betriebsangehörigen in allen Angelegenheiten, die für die Kreislaufwirtschaft und die Abfallbeseitigung bedeutsam sein können. Wir machen Sie fit in allen Hauptaufgaben!
Den Weg der Abfälle von ihrer Entstehung oder Anlieferung bis zu ihrer Verwertung oder Beseitigung zu überwachen.
Die Einhaltung der Vorschriften dieser Gesetze und Rechtsverordnungen sowie die Erfüllung erteilter Bedingungen und Auflagen an der Betriebsstätte zu überwachen.
Festgestellte Mängel und Vorschläge über Maßnahmen zur Beseitigung der Mängel dem Betreiber unterbreiten und deren Umsetzung begleiten.
Die Betriebsangehörigen über mögliche Auswirkungen der Abfälle und geltenden Gesetze und Rechtsverordnungen aufklären.
Genehmigungsbedürftige Anlagen im Sinne des § 4 des BImSchG durch umweltfreundliche und abfallreduzierende Verfahren zu fördern sowie deren umweltverträgliche Verwertung und Beseitigung zu überwachen.
Dem Betreiber jährlich einen Bericht über die getroffenen und beabsichtigten Maßnahmen erstatten.
Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen im Sinne des § 4 BImSchG
Betreiber nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen, in denen regelmäßig besonders überwachungsbedürftige Abfälle zur Beseitigung und / oder zur Verwertung anfallen.
Betreiber ortsfester Sortieranlagen.
Betreiber ortsfester Verwertungsanlagen.
Betreiber von Abfallbeseitigungsanlagen, in denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert werden.
Abfallbesitzer nach Rücknahme (§ 26 KrW-AbfG).
Abfallrecht
KrW-/AbfG und seine Verordnungen
Abgrenzung zwischen Produkt und Abfall
Einstufung von Abfällen, Nachweispflicht, Umsetzung der Nachweisverordnung
Anforderungen an die Führung von Registern
Schriftliche Abschlussprüfung
Lernziele
Sie lernen alles was Sie für die erfolgreiche Arbeit als Umweltschutzbeauftragter benötigen. Sie werden damit einhergehend selbstverständlich und mit Zertifikat zum Abfallbeauftragten, Gewässerschutzbeauftragten und Immissionsschutzbeauftragten qualifiziert.
Zielgruppen
Mitarbeiter, die als Umweltschutzbeauftragter agieren, oder diese Stelle zukünftig fundiert übernehmen sollen. Alle Personen und Mitarbeiter, welche die Rolle des Umweltschutzbeauftragten - insbesondere mit der Verantwortung für die Bereiche Abfall, Gewässer und Immission - übernehmen sollen.
Termine und Orte
Kundenbewertungen für Vorest AG