Vorest AG

Umweltschutzbeauftragter - Umweltbeauftragter im Umweltmanagement - Vorest AG Seminar

Der Umweltschutzbeauftragte / Umweltbeauftragte ist Bindeglied in einer kooperativen Zusammenarbeit zwischen Betreiber und Behörde. Er soll den Willen des Betreibers (Ihres Unternehmens) zur Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen und sonstiger Gefahren verwirklichen. Dazu muss der Betriebsbeauftragte kontrollieren, ob die organisatorischen und technischen Voraussetzungen vorliegen, um Mängel rechtzeitig aufzudecken, damit diese fachkundig behoben werden können. Der Umweltschutzbeauftragte soll den Betreiber in seiner Verantwortung für eine umweltgerechte Betriebsweise unterstützen und beraten. Der Beauftragte ist dabei Teil des betrieblichen Selbstüberwachungssystems und fachkundiger Berater der Unternehmensleitung und der Betriebsangehörigen. Dabei nennt der Umweltschutzbeauftragte die sachlichen Erfordernisse, damit der Betreiber die notwendigen Entscheidungen treffen kann. Wir zeigen Ihnen im Rahmen des 5 tägigen Lehrgangs, wie Sie diesen Anforderungen gerecht werden und die operativen Aufgaben des Umweltschutzbeauftragten / Umweltbeauftragten erfolgreich umsetzen.

Seminar-Inhalte

Der Umweltschutzbeauftragter / Umweltbeauftragte - Einführung in die Lehrgangsthematik Grundlagen des Umweltrechts Gesetze, Vorschriften und Verordnungen Zusammenhänge zwischen Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG), Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und Chemikaliengesetz (ChemG) Die Betriebsbeauftragten im Umweltschutz Gesetzliche Grundlagen für die Bestellung von Betriebsbeauftragten Stellung der Betriebsbeauftragten im Unternehmen Rechte und Pflichten der Betriebsbeauftragten Strafrechtliche Verantwortung der Betriebsbeauftragten Umwelthaftung Umwelthaftungsgesetz Erläuterungen zum BGB und zum deutschen Strafrecht Ordnungswidrigkeiten und Umweltstrafrecht Organisationsverschulden, das Risiko von Betriebsleitern und Beauftragten Richtiges Verhalten bei Ermittlungen Immissionsschutzbeauftragter - Beauftragter für Immission Wir zeigen Ihnen das Aufgabenfeld des Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz nach § 54 BImSchG was nachfolgende Aufgaben umfasst: Beratung des Betreibers Schulung der Betriebsangehörigen Kontaktstelle zu Behörden Aufklärung der Betriebsangehörigen Hinweise auf Verbesserungen Mitteilung festgestellter Mängel Jahresbericht an Betreiber Überwachung der Einhaltung von Vorschriften Abwicklung von Genehmigungsverfahren Betreuung von Gutachten und Messungen Kontrolle der Betriebsstätten Der Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz sollte stets einen aktuellen Überblick aller aktuellen Gesetzestexte der BImSchG und der TA-Luft haben, welche für den Betrieb der Anlage erforderlich sind. Immissionsschutzrecht BImSchG und seine Verordnungen Anforderungen an genehmigungsbedürftige Anlagen nach 4. BImSchV Antragsverfahren und Genehmigung nach BImSchG Einführung in die rechtlichen Grundlagen des Immissionsschutzes Gewässerschutzbeauftragter - Betriebsbeauftragter für Gewässer Der Aufgabenkatalog des Gewässerschutzbeauftragten ist im § 21b des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) geregelt. Er übernimmt dabei Kontrollaufgaben zur Überwachung und Einhaltung der Vorschriften, Bedingungen und Auflagen. Dabei soll er auf geeignete Abwasserbehandlungsverfahren, geringen Abwasseranfall und eine umweltfreundliche Produktion hinwirken. Auch der Gewässerschutzbeauftragte hat eine jährliche Berichtspflicht gegenüber dem Betreiber. Dokumentationsaufgaben gehören ebenso zu seinem Aufgabengebiet. Dabei sollte er eine regelmäßige Kontrolle der Abwasseranlagen und Messungen durchführen und die Ergebnisse sowie Aufzeichnungen interpretieren und gegebenenfalls notwendige Maßnahmen einleiten. Der Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz muss sich in allen wasserrechtlichen Fragen und dem Umgang mit wassergefährdenden Stoffen auskennen, welche auf das Unternehmen zutreffen. Abwasserbehandlung Abwasserreinigung Einleitung von Abwasser Abwasserabgabenrecht Genehmigungsverfahren Verwaltungsrechtliche Regelungen Verhalten bei Störfällen Wasserrecht 6. Novelle zum WHG Abwasserabgabe und Wassernutzungsentgelte Indirekteinleiterverordnung Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in der betrieblichen Praxis Die neue Anlagenverordnung VAwS Risikopotenzial von wassergefährdenden Stoffen Gestaltung von Abfüllplätzen, Abdichtungssysteme und technische Bauweisen Anlagen zum Herstellen und Behandeln von wassergefährdenden Stoffen Gefahrstoffrecht Umsetzung der Gefahrstoff Anforderungen an die Lagerung gefährlicher Stoffe nach VbF und TRGS Sicherheitsdatenblätter und Betriebsanweisungen Abfallbeauftragter - Betriebsbeauftragter für Abfall Die Aufgaben des Abfallbeauftragten werden im § 55 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechtgesetzes (KrW-/AbfG) benannt. Er berät den Betreiber und die Betriebsangehörigen in allen Angelegenheiten, die für die Kreislaufwirtschaft und die Abfallbeseitigung bedeutsam sein können. Wir machen Sie fit in allen Hauptaufgaben! Den Weg der Abfälle von ihrer Entstehung oder Anlieferung bis zu ihrer Verwertung oder Beseitigung zu überwachen. Die Einhaltung der Vorschriften dieser Gesetze und Rechtsverordnungen sowie die Erfüllung erteilter Bedingungen und Auflagen an der Betriebsstätte zu überwachen. Festgestellte Mängel und Vorschläge über Maßnahmen zur Beseitigung der Mängel dem Betreiber unterbreiten und deren Umsetzung begleiten. Die Betriebsangehörigen über mögliche Auswirkungen der Abfälle und geltenden Gesetze und Rechtsverordnungen aufklären. Genehmigungsbedürftige Anlagen im Sinne des § 4 des BImSchG durch umweltfreundliche und abfallreduzierende Verfahren zu fördern sowie deren umweltverträgliche Verwertung und Beseitigung zu überwachen. Dem Betreiber jährlich einen Bericht über die getroffenen und beabsichtigten Maßnahmen erstatten. Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen im Sinne des § 4 BImSchG Betreiber nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen, in denen regelmäßig besonders überwachungsbedürftige Abfälle zur Beseitigung und / oder zur Verwertung anfallen. Betreiber ortsfester Sortieranlagen. Betreiber ortsfester Verwertungsanlagen. Betreiber von Abfallbeseitigungsanlagen, in denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert werden. Abfallbesitzer nach Rücknahme (§ 26 KrW-AbfG). Abfallrecht KrW-/AbfG und seine Verordnungen Abgrenzung zwischen Produkt und Abfall Einstufung von Abfällen, Nachweispflicht, Umsetzung der Nachweisverordnung Anforderungen an die Führung von Registern Schriftliche Abschlussprüfung

Lernziele

Sie lernen alles was Sie für die erfolgreiche Arbeit als Umweltschutzbeauftragter benötigen. Sie werden damit einhergehend selbstverständlich und mit Zertifikat zum Abfallbeauftragten, Gewässerschutzbeauftragten und Immissionsschutzbeauftragten qualifiziert.

Zielgruppen

Mitarbeiter, die als Umweltschutzbeauftragter agieren, oder diese Stelle zukünftig fundiert übernehmen sollen. Alle Personen und Mitarbeiter, welche die Rolle des Umweltschutzbeauftragten - insbesondere mit der Verantwortung für die Bereiche Abfall, Gewässer und Immission - übernehmen sollen.

Termine und Orte

Termin Umfang Ort Optionen
 16.7.-20.7.2012 5 Tage Düsseldorf, DE Buchen
10.12.-14.12.2012 5 Tage Leinfelden-Echterdingen, DE Buchen

Kundenbewertungen für Vorest AG

Termine und Orte

Wählen Sie vor der Buchung noch den Veranstaltungstermin und -ort aus.

Termin Uhrzeit Ort  
16.7.2012 - 20.7.2012 Düsseldorf, DE Buchen
10.12.2012 - 14.12.2012 Leinfelden-Echterdingen, DE Buchen

Termine und Orte

Wählen Sie vor der Reservierung noch den Veranstaltungstermin und -ort aus.

Termin Uhrzeit Ort  
16.7.2012 - 20.7.2012 Düsseldorf, DE 48h reservieren
10.12.2012 - 14.12.2012 Leinfelden-Echterdingen, DE 48h reservieren