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Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
Der vhw als etablierter unabhängiger Idealverband in den Tätigkeitsfeldern Stadtentwicklung und Wohnen setzt sich dafür ein, die Position der Bürger am Markt durch eine nachfrageorientierte Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik zu stärken.
Rehabilitationsleistungen für behinderte Menschen sind in der Bundesrepublik nicht einem eigenständigen Bereich der sozialen Sicherungssysteme zugeordnet, sondern werden in verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung von verschiedenen Rehabilitationsträgern erbracht. Seit 2001 sind die Vorschriften zu medizinischen und beruflichen Rehabilitationsleistungen sowie Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft im SGB IX zusammengefasst. Es ist damit subsidiär geltendes "Querschnittsrecht" für das SGB II, SGB III, SGB V, SGB VI, SGB VII, SGB VIII und SGB XII.
Das Seminar beschäftigt sich mit
Das Seminar soll Ihnen Hilfestellung geben, in den unübersichtlichen Strukturen der Systeme und Zuständigkeiten den Überblick zu behalten, Fehlerquellen rechtzeitig zu erkennen und im konkreten Einzelfall die richtige(n) Maßnahme(n) mit dem tatsächlich zuständigen Reha-Träger einzuleiten.
Leiter(innen) oder Mitarbeiter(innen) der Sozial- und Jugendämter der Städte, Gemeinden und Landkreise, Mitarbeiter(in) der Krankenkassen, Rentenversicherungen, Unfallversicherungsträger, der Jobcenter und der Bundesagentur für Arbeit und der leistungserbringenden Trägervereine.
Kundenbewertungen für Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V.