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Reformen in der Rentenversicherung 2013 - ASB Bildungsgruppe Heidelberg e.V. Seminar

Reformen in der Rentenversicherung 2013

Der fortschreitende demographische Wandel stellt die gesetzliche Rentenversicherung weiterhin vor große Herausforderungen. Die zu niedrige Geburtenrate und die steigende Lebenserwartung verschlechtern das zahlenmäßige Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentnern erheblich. Auf die sich verändernden Rahmenbedingungen stellt sich die Rentengesetzgebung seit Beginn des 21. Jahrhunderts ein. Mit der Einführung der Riester-Rente im Jahr 2002 wurden in der Rentenversicherung Reformen begonnen, die auch nach dem Inkrafttreten des Rentenversicherungs-Nachhaltigkeitsgesetzes und der Neuregelung zur Besteuerung der Alterseinkünfte am 01.01.2005 nunmehr um einen weiteren wichtigen Baustein ergänzt werden. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um die Anhebung der Regelaltersrente vom 65. Lebensjahr auf das 67. Lebensjahr mit den sich daraus ableitenden Folgen. Das Rentenversicherungs-Altersgrenzenanpassungsgesetz beschäftigt sich außerdem u. a. mit zusätzlichen Dämpfungsfaktoren für zukünftige Rentenanpassungen. Es werden ab 2011 die wegen der Schutzklausel von 2005 bis 2008 nicht realisierten, -aber nach der Modifizierung der Rentenanpassungsformel mit Riester-Faktor und Nachhaltigkeitsfaktor eigentlich notwendigen- zeitweisen Absenkungen bei der Rentenanpassung ausgeglichen. Sämtliche bereits verabschiedeten Neuregelungen insbesondere von 2005 bis heute stehen im Fokus der Fachinformationen des Reform-Seminars und werden anhand von praktischen Beispielen verdeutlicht.

Seminar-Inhalte

Der jetzt vorliegende Entwurf des RV- Lebensleistungsanerkennungsgesetzes in der gesetzlichen Rentenversicherung sieht umfassende und anspruchserleichternde bzw. die Rentenansprüche verbessernde Neuregelungen vor. Im Mittelpunkt stehen dabei die Gesetzesvorhaben Zuschussrente und die Kombirente sowie die Verbesserungen bei Erwerbsminderungsrenten. Während des zweitägigen Reformseminars sollen die jeweiligen Änderungen anhand praktischer Beispiele vorgestellt und einzelne Fragen zur gesamten Reformthematik beantwortet werden, wie z. B. - Was bringt die Zuschussrente und unter welchen Voraussetzungen wird sie gewährt? Wie erfolgt die Einkommensanrechnung? - Mit der Kombirente ersetzen individuell festzulegende Hinzuverdienstgrenzen die bisherigen starren Hinzuverdienstgrenzen. Welches Einkommen erlaubt die Kombirente aus Rente und Hinzuverdienst? Wirkt sich weiterer Hinzuverdienst neben einer Rente rentensteigernd aus? - Längere Zurechnungszeit bei Erwerbsminderungsrenten! Welche Verbesserungen ergeben sich bei der Rentenberechnung? Künftig soll dem Arbeitgeber außerdem die Möglichkeit gegeben werden, freiwillige Zusatzbeiträge bis zu einem bestimmten Umfang für die bei ihm beschäftigten Versicherten zu leisten. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber mit seinen Beschäftigten eine entsprechende Vereinbarung trifft.

Zielgruppen

Mitarbeiter der betrieblichen Personal- und Sozialabteilungen mit Vorkenntnissen, deren Tätigkeit eine Kenntnis des aktuellen Sozial versicherungsrechts erfordert
Teilnehmer: Max. 3

Termine und Orte

Termin Umfang Ort Optionen
 26.9.-27.9.2012 2 Tage Heidelberg, DE Buchen
10.12.-11.12.2012 2 Tage Heidelberg, DE Buchen

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26.9.2012 - 27.9.2012 Heidelberg, DE Buchen
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