Diese Veranstaltung ist nicht mehr buchbar
Rechtsfragen des Versicherungsvertriebs
Die Veranstaltung möchte Fragen, die sich inzwischen in den Bereichen des VVG, des VAG und der GewO ergeben haben, aufzeigen und mögliche Lösungsansätze darstellen. Ferner wird es auch einen Überblick zu Rechtsprechungsentwicklungen des Handelsvertreterrechts geben.
Seit der Umsetzung der sog. Vermittlerrichtlinie in deutsches Recht mit Wirkung zum 22. 05. 2007 sind nunmehr über drei Jahre vergangen. Man könnte meinen, dass mittlerweile alle Rechtsfragen des Versicherungsvertriebs geklärt sind. Das Gegenteil ist jedoch der Fall. Bereits durch die zahlreichen vertriebsrechtlich relevanten Änderungen im Zuge der VVG-Reform zum 01.01.2008 wurden neue Rechtsfragen aufgeworfen. Zwischenzeitlich ist eine Fülle von Literatur veröffentlicht worden, die der Rechtsprechung den Weg für erste Entscheidungen ebnen sollte. Solche Entscheidungen sind bislang aber vornehmlich von der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zu gewerberechtlichen Fragen der Versicherungsvermittlung verkündet worden.
Dieses Tagesseminar behandelt eine Auswahl offener Rechtsfragen des Versicherungsvertriebes und zeigt Zusammenhänge zwischen den einzelnen betroffenen Rechtsgebieten auf. Zu Beginn werden die jüngeren gewerberechtlichen Entwicklungen sowohl aus Sicht der unmittelbar betroffenen Vermittler als auch aus Sicht der beteiligten Versicherer von Frau Dr. Mona Moraht, Deutscher Industrie- und Handelskammertag, Bereichsleiterin Gewerberecht, erläutert. Sie hat die neuen gewerberechtlichen Voraussetzungen vom ersten Tag an begleitet und berichtet über praktische Erfahrungen insbesondere bezüglich der Registrierungs- und Erlaubnispflicht von Versicherungsvermittlern und im Zusammenhang stehender Statusfragen. Gerade Letztere spielen sowohl für deren Tätigkeit als auch für die aufsichtsrechtlichen Vorgaben für Versicherer nach § 80 VAG eine besondere Rolle im Versicherungsvertrieb.
Prof. Dr. Günter Hirsch, Versicherungsombudsmann und Präsident des BGH a. D. , wird über die Erfahrungen des Ombudsmanns über Vermittlerbeschwerden insbesondere hinsichtlich der Beratungs- und Dokumentationspflichten nach den §§ 6 und 59 ff. VVG berichten. Streitige Verfahren aus diesem Bereich sind bislang kaum bei der ordentlichen Gerichtsbarkeit angekommen, weshalb zu erwarten steht, dass die Erfahrungen des Ombudsmanns über Vermittlerbeschwerden gleichzeitig einen Ausblick auf die zu erwartenden Gerichtsverfahren darstellt.
Achim Boeser, Konzernrechtsabteilung Gothaer Finanzholding AG, nimmt sich dem spannenden Thema von Onlineabschlussangeboten durch Versicherungsvermittler und damit in Zusammenhang stehenden Rechtsfragen an. Die Vertriebsform "Internet" wird jedes Jahr beliebter, wobei nach wie vor viele Fragen, gerade hinsichtlich möglicher Beratungs- und Dokumentationspflichten, ungeklärt sind.
Moderiert wird die Veranstaltung von Rechtsanwalt Bastian Finkel, der in den vergangenen Jahren zahlreiche Unternehmen in vertriebsrechtlich relevanten Fragen des Gewerbe-, Aufsichts- und Vertragsrecht beraten hat.
Pflichtfortbildungsveranstaltung gem. § 15 FAO*
* Die Veranstalter übernehmen keine Garantie für die Anerkennung der Fortbildung durch einzelne Rechtsanwaltskammern. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
REFERENTEN
Prof. Dr. Günter Hirsch, Versicherungsombudsmann, Versicherungsombudsmann e. V. , Berlin, Präsident des BGH a. D.
Dr. Mona Moraht, Referatsleiterin Gewerberecht, Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e. V. , Berlin
Achim Boeser, Abteilung Konzernrecht, Gothaer Finanzholding AG, Köln
Dr. Hans-Peter Schröder, Rechtsanwalt, Stab Vorstand Vertrieb, Grundsatzfragen Vertrieb/Recht, AXA Konzern AG, Köln
MODERATION
Bastian Finkel, Rechtsanwalt, Kanzlei Bach, Langheid & Dallmayr, Büro Köln
Tagungsgebühr 460, – € zzgl. MwSt. Die Teilnahmegebühr umfasst Schulungsunterlagen, Mittagsmenü und Pausenkaffee. Zahlung bitte erst nach Rechnungserhalt.
Teilnahmebedingungen Schriftliche Anmeldungen (auch per Telefax und E-Mail) erbeten. Bei Teilnehmerbegrenzung entscheidet der Anmeldezeitpunkt.
Veranstaltungsort
Tagungszentrum VersicherungsForum
Brühler Straße 11-13; 50968 Köln
Telefon: 0221/415086 Telefax: 0221/424151
Übernachtung
Novotel Köln City
Bayenstr. 51; 50678 Köln
Telefon: 0221/80147152; Telefax: 0221/80147154
Hotelbuchungen erfolgen durch die Teilnehmer selbst. Ein begrenztes Zimmerkontingent (EZ 115, - € inkl. Frühstück) steht zum Abruf unter dem Stichwort "VersicherungsForum" bis zum 7. 9. 2010 bereit.
Gewerberechtliche Fragen des Versicherungsvertriebs (GewO, VersVermV) (Dr. Mona Moraht)
1. Vermittlerregister: Aktuelle Registerzahlen
– Gesamtstatistik
– Verteilung nach Bundesländern
– Meldungen aus dem EU/EWR-Ausland
2. Erlaubnisverfahren
– Aktuelle Rechtsprechung
• Ungeordnete Vermögensverhältnisse
• Widerruf der Erlaubnis mangels Berufshaftpflichtversicherung
• Erlaubnispflicht für Kfz-Zulassungsdienste und Schilderpräger
– Aktuelle Rechtsfragen zum Erlaubnisverfahren
• Vermittlung privater Zusatzprodukte durch gesetzliche Krankenkassen
• Berufshaftpflichtversicherung: "Lücken" im VHV-Schutz
• Auskunftspflicht der IHK gegenüber Dritten
• Alte-Hasen-Regel, § 1 Abs. 4 VersVermV, wenn Antrag nach 31. 12. 2009 gestellt
3. Sachkundeprüfung
– Gesamtstatistik u. a.
– Anerkennungsverfahren und spezifische SKP nach § 4 a VersVermV
4. Ausblick: Evaluierung der Rechtsgrundlagen
Erfahrungen des Versicherungsombudsmanns (Prof. Dr. Günter Hirsch)
1. Der Versicherungsombudsmann
– Bedeutung
– Aufgaben, Zuständigkeiten
– Verfahrensordnungen
2. Erfahrungen mit Vermittlerbeschwerden
– Unternehmensbeschwerden/Vermittlerbeschwerden
– Verfahren
– Versicherungsvertrieb am Bankschalter
– Provisionsvermittlung/Honorarvermittlung
– Beratungs- und Dokumentationspflichten
– Verzicht auf Beratung und Dokumentation
– Pflicht der Vermittler zur Beteiligung am Verfahren
3. Bedeutung der außergerichtlichen Streitbeilegung
"Beratungsersatz" durch Onlineabschlussangebote der Versicherungsvermittler? (Achim Boeser)
1. Anwendung der Fernabsatzregelungen auf den personengestützten Versicherungsvertrieb?
2. Schließen §§ 60, 61 VVG die Nutzung von Onlineabschlussmöglichkeiten für den Versicherungsvermittler aus?
3. Fernabsatzlösungen auch anwendbar für Versicherungsmakler?
4. Sonstige Probleme für Versicherungsvermittler beim Einsatz von Onlineabschlussmöglichkeiten für seinen Kunden?
Compliance im Vertrieb (Dr. Hans-Peter Schröder)
1. Bedeutung von Compliance in Versicherungsunternehmen
2. Einstandsrisiken aus dem Versicherungsvertrieb
- Haftungsrisiken aus der Zusammenarbeit mit Vertretern, Maklern und sonstigen Vertriebswegen
- Haftungsrisiken aus dem Produktangebot
- Haftungsrisiken aus der Beratung beim Vertragsabschluss
- Haftungsrisiken aus Beratungspflichten während der Vertragslaufzeit
- Haftungsrisiken aus der Übernahme der Haftung für Vertreter
- Risikoübernahme durch Regressverzicht und Haftungsfreistellung
- Sonstige Risken aus dem Bereich des gebundenen Außendienstes
3. Überwachung gesetzlicher und aufsichtsrechtlicher Anforderungen
- Zusammenarbeit mit Vermittlern (Handelsvertreter, Makler, Nebenberufliche, Tippgeber, Handelsketten, Strukturvertriebe)
- Pflichten bei Tätigkeitsbeginn, zur laufenden Aufsicht und bei Beendigung der Zusammenarbeit
- Sicherstellung dauerhafter Qualifikation
4. Überwachung unternehmensinterner Richtlinien (Risikomanagement, Betrugsvermeidung, Rechercherichtlinien, Saldenverfolgung, Sicherheiten, Geldwäsche, Datenschutz)
Bonusprogramm
Gratis: Jeder Teilnehmer erhält pro Veranstaltung einen Bonuspunktecoupon (10 Punkte für Eintagesseminare, 20 Punkte für Zweitageseminare). Für 100 Bonuspunkte erhält der Einreicher der Originalcoupons eine Freiteilnahme an einem Eintagesseminar.
Das Bonusprogramm gilt nicht bei Inhouse- bzw. Kooperations-Veranstaltungen.
Jetzt neu: Für jeden Teilnehmer ein kostenloses 3-Monats-Abo der Zeitschrift Versicherungswirtschaft
Rabatt: Bei einer Sammelanmeldung zu derselben Veranstaltung erhält der 3. sowie jeder weitere Teilnehmer desselben Unternehmens 25% Rabatt auf die Teilnahmegebühr.
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