A. Ausgangssituation
B. Anwendungsbereich des Verbotes
C. Ausnahme: Annexkompetenz
D. Ausnahmen für nicht registrierte Personen
E. Ausnahme: Rechtsdienstleistungsregister
Das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) sollte zum 1.7.2008 eine umfassende Reform und gegenüber dem früheren RBerG eine Liberalisierung des Rechtsberatungsmarktes bewirken. Änderungen im Text während des Gesetzgebungsverfahrens haben Zweifel daran geschürt, ob das tatsächlich gelungen ist.
Das Seminar bietet zunächst einen Überblick über den Hintergrund der Reform und den europäischen Rechtsrahmen. Sodann wird die entscheidende Weichenstellung erläutert: Was ist eine "Rechtsdienstleistung" und fällt damit in den Verbotsbereich, was nicht? Ausführlich und mit konkreten Beispielen aus der Praxis werden daraufhin die Ausnahmen dargestellt: Die Möglichkeit der Rechtsberatung als bloße Nebenleistung (Annexkompetenz), Ausnahmen etwa bei unentgeltlicher Beratung oder im Vereinswesen (nicht registrierte Personen), ferner die Befugnisse registrierter Personen insbesondere für Inkassobüros und Rentenberater.
Den Anwendungsbereich und die Reichweite des Rechtsberatungsverbotes für Nichtanwälte kennenlernen, strafrechtliche Risiken und zivilrechtliche Haftungsgefahren erkennen und vermeiden.
Unternehmer, Unternehmensberater, Steuerberater, Freiberufler.
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| 14.2.2010 | 1 Tag | — | ||
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| 14.2.2010 | , |
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| 14.2.2010 | , |