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Qualitätssicherung im Betrieblichen Eingliederungsmanagement -
Arbeit und Lernen Detmold gGmbH
Seminar
Qualitätssicherung im Betrieblichen Eingliederungsmanagement
Seminar-Inhalte
Der § 84 SGB IX Prävention bietet Interessenvertretungen die Chance, Themen wie Teilhabe, Prä-vention am Arbeitsplatz und Betriebliches Gesundheitsmanagement im Betrieb voranzubringen. Die Umsetzung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) vollzieht sich allerdings in vielen Betrieben nicht konfliktfrei und problematisch. Es stellt sich u. a. die Frage, welche Qualitätsstandards beim BEM unbedingt einzuhalten sind, damit nicht z. B. die Gespräche im BEM unter der Hand wieder zu Krankenrückkehrgesprächen mutieren. In diesem Seminar geht es darum um die Definition von Mindeststandards, die nicht unterschritten werden dürfen.
Seminarinhalte:
Qualitätskriterien im betriebliche Eingliederungsmanagement gemäß § 84 Abs. 2 SGB IX
Stoppschilder: Was geht nicht im BEM gemäß § 84 SGB IX, z. B. Krankenrückkehrgespräche?
Audit von BEM-Einführungen und strukturelle Anforderungen
Kriterien zur Erlangung von Prämien gemäß § 84 Abs. 3 SGB IX
Zur Qualität von BEM-Dienst- und Betriebsvereinbarungen
Mehr Effizienz und Effektivität durch klare Rollendefinitionen: z. B. Betriebsarzt, direkte Vor-gesetze, Betriebs- und Personalräte
Datenschutz schafft Vertrauen und sichert das Selbstbestimmungsrecht
BEM und die strukturelle Verzahnung mit dem Arbeitsschutz