Verlag Versicherungswirtschaft GmbH

Medizinische Grundlagen der Leistungsprüfung in der privaten Unfallversicherung - Verlag Versicherungswirtschaft GmbH Seminar

In der Personenversicherung, vornehmlich auch der privaten Unfallversicherung, konfrontieren zahlreiche Versicherungsfälle den Bearbeiter mit medizinischen Tatbeständen. Viele dieser Tatbestände können typisiert werden, andere sind sehr speziell oder ganz neu. Die Schulung der richtigen Anwendung von Versicherungsbedingungen auf alle diese Sachverhalte steht mit einem ausgewiesenen Expertenkreis im Mittelpunkt der Veranstaltung.  

Seminar-Inhalte

Referenten

Prof. Dr. med. Klaus-Dieter Thomann, Institut für Versicherungsmedizin, Frankfurt a. M.

Kurt Günter Mangen, Stv. Vorsitzender Richter am OLG Köln, 20. Zivilsenat

 

Moderation

Dr. Udo Abel, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Kanzlei Bach, Langheid & Dallmayr, Büro Köln

 

Medizinische Grundlagen der Leistungsprüfungin der privaten Unfallversicherung

Die private und gesetzliche Unfallversicherung bietet nur Versicherungsschutz für traumatisch bedingte Gesundheitsschädigungen. Art und Ausmaß der Schädigung bestimmen den Umfang der Leistungspflicht desVersicherers. Für die Schadenbearbeitung ist deshalb neben der Kenntnis der Rechtsgrundlagen die Kenntnis medizinischer Zusammenhänge unabdingbar. Darauf ist das Veranstaltungsprogramm ausgerichtet.

Das Seminar vermittelt wichtige medizinische Kenntnisse zur Einschätzung und der Regulierung von Verletzungen in der Unfallversicherung. Zu den jeweiligen Hauptpunkten erfolgt zunächst aus juristischer Sicht eine Einführung in die Problematik. Anschließend werden Einzelheiten anhand von medizinischen Fallbeispielen erläutert. Im Einzelnen wird auf das Unfallereignis, die Entstehung und Heilung von Verletzungen, die medizinische Behandlung und Dokumentation eingegangen. Einen wichtigen Stellenwert nehmen die Auswertung medizinischer Befunde, die Vorbereitung eines Gutachtenauftrages und die Interpretation von Gutachten und Attesten ein. Besondere Bedeutung kommt den Fragen der Kausalität sowie der Mitwirkung von Vorerkrankungen und Gebrechen zu. Die speziellen Fragestellungen der privaten Unfallversicherung werden exemplarisch an den Verletzungen der oberen Extremitäten dargestellt. Organische Dauerschäden werden von seelischen Unfallfolgen abgegrenzt. Erläutert wird die Bemessung der Invalidität innerhalb und außerhalb der Gliedertaxe nach dem traditionellen und dem modularen System.

Die Schnittstellen und Berührungspunkte von Recht und Medizin imTagesgeschäft der Unfallversicherung sind beträchtlich. Mit Prof. Dr. Klaus-Dieter Thomann und Kurt Günter Mangen berichten hierüber einer fahrener Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie, Rheumatologie und Sozialmedizin sowie der stellvertretende Vorsitzende Richter des Personenversicherungssenats am Oberlandesgericht Köln.

Dieses Seminar ist daher besonders geeignet für Mitarbeiter der Leistungsabteilungen und der beratenden ärztlichen Dienste. Es wendet sich zudem an alle, die sich mit dem Risiko- und Leistungsprozess der Unfallversicherung befassen.

Die Teilnehmer erhalten zusätzlich zu dem Tagungsordner einen Leitfaden zur Begutachtung häufiger Verletzungen des Bewegungsapparates sowie zur Bewertung und Einschätzung von Wirbelsäulenverletzungen.

 

Lernziele

Unfallereignis und Plausibilität

• Definition des Unfallbegriffs (§ 178 Abs. 2 VVG)

– Plötzlichkeit (BGH VersR 2008, 1683)

– Äußere Einwirkung (BGH VersR 2011, 1135) und Eigenbewegung (BGH VersR 2009, 492)

 

• Erhöhte Kraftanstrengung (OLG Hamm VersR 2011, 1136; LG Berlin r+s 2010, 253; LG Frankfurt VersR 2011, 104)

 

• Nachweis des Unfallereignisses (OLG Frankfurt r+s 2009, 32 und r+s 2011, 173; OLG Köln, 30. 3. 2009, 20 U 9/09; LG Köln, 18. 9. 2007, 37 O 199/07 www. justiz. nrw. de; LG Dortmund, 4. 3. 2009, 2 O 21/08 www. justiz. nrw. de; AG Darmstadt VersR 2009, 1112)

 

• Prüfung des Unfallereignisses aus medizinischer Sicht

– Unfallereignis

– Entstehung und Heilung von Verletzungen

   – Seelische Einflüsse bei der Heilung von Verletzungen

– Medizinische Dokumentation

   – Welche Bedeutung kommt den medizinischen Behandlungsunterlagen zu?

   – Welche medizinischen Dokumente sind dem Gutachter vom Auftraggeber (Versicherung oder Gericht) zur Verfügung zu stellen?

 

 

Feststellung der Invalidität

• Invaliditätsbegriff (§ 180 VVG)

 

• Systematik der Gliedertaxe (OLG Celle, 15. 4. 2010, 8 U 205/09 juris; OLG Frankfurt, 19. 3. 2010, 7 U 231/06 juris und r+s 2011, 487; OLG Hamm VersR 2011, 1433; OLG Koblenz VersR 2010, 659; OLG Köln VersR 2011, 789)

– Entstehung, Behandlung und Bewertung von Verletzungen der oberen Extremitäten

    – Kontusionen, Distorsionen sowie Band- und Sehnenrupturen

   – Einfache und komplizierte Frakturen

   – Gelenkverletzungen

– Komplikationen

   – Morbus Sudeck, komplexes regionales Schmerzsyndrom

   – Die Begutachtung von Versicherten mit außergewöhnlichen Schmerzsyndromen

– Wie wird die Invalidität bemessen?

   – Einschätzungskriterien im Wandel

– traditionelle Bemessung im Vergleich mit dem modularen System

• Ermittlung des Invaliditätsgrades außerhalb der Gliedertaxe (BGH VersR 2009, 492; OLG München r+s 2010, 299 = r+s 2011, 130)

 

• Neubemessung (BGH VersR 2009, 920; OLG Braunschweig r+s 2011, 348; OLG Hamm VersR 2011, 657)

 

• Würdigung medizinischer Sachverständigengutachten

– Berücksichtigung von Privatgutachten (BGH VersR 2009, 975 und VersR 2011, 552; OLG Koblenz r+s 2010, 125)

 

• Vorinvalidität und Progressivstaffel – welcher Invaliditätsgrad ist maßgebend? (BGH VersR 2011, 202)

 

 

Kausalität und Mitwirkung / Vorinvalidität

• Kausalität zwischen Unfallereignis und Gesundheitsschädigung

– Problemfall: Verletzung des dreieckigen Diskus am Handgelenk

– Schädigung der Rotatorenmanschette: Degenerativ oder traumatisch anhand von acht Einzel-Prüfkriterien?

– Tinnitus: Fünf Plausibilitätskriterien (LG Berlin r+s 2011, 488)

 

• Kausalität zwischen Gesundheitsschädigung und

– Invalidität

– Tod (OLG Koblenz VersR 2011, 1508)

 

• Darlegungslast des VN und Beweismaß (BGH VersR 2011, 1171 und VersR 2011, 1432; OLG Celle r+s 2011, 306; KG r+s 2011, 263)

 

• Mitwirkung von

– Vorerkrankungen (LG Regensburg r+s 2010, 295)

– Gebrechen (BGH VersR 2009, 1525; OLG Hamm NJW-RR 2010, 764; LG Dortmund ZfS 2010, 339)

– Beweislast und -maß (BGH, 23. 11. 2011, IV ZR 70/11 juris. bundesgerichtshof. de; OLG Koblenz VersR 2011, 1508; OLG Saarbrücken, 22. 12. 2010, 5 U 638/09 – 127 juris)

 

• Vorinvalidität (BGH VersR 2009, 1651; LG Dortmund, 27. 10. 2011, 2 O 299/10 www. justiz. nrw. de)

 

 

Ausschluss der Leistung wegen krankhafter Störungen infolge psychischer Reaktionen

• Darstellung der Rechtsprechung (Grundzüge)

 

• Rechtliche Anforderungen an den Kausalzusammenhang bei psychischen Folgen nach organischer Verletzung (OLG Koblenz, 28. 1. 2011, 10 U 109/10; OLG Köln r+s 2011, 129 und 23. 8. 2010, 20 U 5/10; OLG Oldenburg VersR 2011, 520; LG Freiburg r+s 2010, 386)

– Posttraumatische Belastungsstörungen (OLG Düsseldorf r+s 2010, 165; OLG Hamm, 18. 3. 2011, 20 U 96/10 juris)

– Somatisierungsstörungen (OLG Frankfurt NJW-RR 2011, 831)

 

• Lassen sich psychische Störungen von organischen Unfallfolgen medizinisch abgrenzen?

 

 

Pflichtfortbildungsveranstaltung gem. § 15 FAO.

Die Veranstalter übernehmen keine Garantie für die Anerkennung der Fortbildung durch einzelne Rechtsanwaltskammern. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

 

Tagungsgebühr

420, – € zzgl. MwSt.

Die Teilnahmegebühr umfasst Schulungsunterlagen, Mittagsmenü und Pausenkaffee. Zahlung bitte erst nach Rechnungserhalt.

 

Teilnahmebedingungen

Schriftliche Anmeldungen (auch per Telefax und E-Mail)erbeten. Bei Teilnehmerbegrenzung entscheidet der Anmeldezeitpunkt.

 

Tagungshotel

Park Inn Köln City-West

Innere Kanalstraße 15; 50823 Köln

Telefon: +49 (0) 221 5701-961; Telefax: +49 (0) 221 5701-965

Hotelbuchungen erfolgen durch die Teilnehmer selbst. Ein begrenztes Zimmerkontingent (EZ 107, – € inkl. Frühstück und Kulturförderabgabe) steht zum Abruf unter dem Stichwort „VersicherungsForum“ bis zum 29. 3. 2012 bereit.

 

Bonusprogramm

Gratis: Jeder Teilnehmer erhält pro Veranstaltung einen Bonuspunktecoupon (10 Punkte für Eintagesseminare, 20 Punkte für Zweitageseminare). Für 100 Bonuspunkte erhält der Einreicher der Originalcoupons eine Freiteilnahme an einem Eintagesseminar. Das Bonusprogramm gilt nicht bei Inhouse- bzw. Kooperations-Veranstaltungen.

Rabatt: Bei einer Sammelanmeldung zu derselben Veranstaltung erhält der 3. sowie jeder weitere Teilnehmer desselben Unternehmens 25% Rabatt auf die Teilnahmegebühr.

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