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Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Schülerinnen und Schüler
Der vhw als etablierter unabhängiger Idealverband in den Tätigkeitsfeldern Stadtentwicklung und Wohnen setzt sich dafür ein, die Position der Bürger am Markt durch eine nachfrageorientierte Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik zu stärken.
Behinderte Kinder werden in Deutschland noch immer überwiegend in Sonderschulen bzw. sog. Förderschulen unterrichtet, obwohl sich Bildungswissenschaftler weitgehend darin einig sind, dass die Bildungschancen dieser Kinder und Jugendlichen deutlich größer sind, wenn sie gemeinsam mit nicht behinderten Kindern unterrichtet werden. Mit der UN-Behindertenrechtskonvention, die am 26.03.2009 auch in Deutschland in Kraft getreten ist, erfährt das Prinzip der integrativen Beschulung behinderter Kinder und Jugendlicher nunmehr eine deutliche Stärkung.
Einen Schwerpunkt bildet dabei das Instrument des Integrationshelfers oder Schulbegleiters. Aber auch die heilpädagogischen und weiteren Leistungen werden vorgestellt und unter Berücksichtigung praktischer Erfahrungen kommentiert. Vor allem die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen der verschiedenen Behinderungsformen, insbesondere bei Autismus und die daraus folgenden unterschiedlichen Zuständigkeiten der Sozial- und Jugendhilfeträger bereiten in der Praxis vielfältige Probleme. Das Seminar baut auf dem erfolgreichen Integrationshelfer-Seminar auf und will Ihnen Hilfestellung geben, Zuständigkeiten und Leistungsgewährung rechtssicher zu bestimmen.
Leiter(innnen) oder Mitarbeiter(innen) der Sozial- und Jugendämter der Städte, Gemeinden und Landkreise, Mitarbeiter der leistungserbringenden Trägervereine
Kundenbewertungen für Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V.