Diese Veranstaltung ist nicht mehr buchbar
Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung
Dieses Programm für Anfänger und Fortgeschrittene durchdringt die gesamt neue Rechtsprechung zum Bedingungs- und Leistungsrecht. Sie behandelt mit ihrem systematischen Vorgehen durch die MB/KK alle Brennpunkte eines rechtlich einwandfreien Leistungsmanagements.
Referent
Axel Fortmann, Rechtsanwalt, Leistungsmanagement Gesundheit, Leiter Krankenhaus- und Sonderthemen, DKV Deutsche Krankenversicherung AG, Köln
Moderation
Stephan Hütt, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Kanzlei Bach, Langheid & Dallmayr, Köln
Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung
Die Veranstaltung gibt einen Überblick über die gesetzlichen Regelungen für die private Krankenversicherung und die relevante Rechtsprechung zu den MB/KK 2009. Die Wissensvermittlung erfolgt so weit wie möglich anhand konkreter Sachverhalte und den dazu ergangenen Urteilen. Aktuelle Themen und die Rechtsprechung aus jüngster Zeit werden vertieft behandelt.
Das Tagesseminar richtet sich an Personen, die über alle für die Leistungspraxis eines Krankenversicherers relevanten Rechtsfragen in komprimierter Form informiert werden möchten. Es ist auch für Nichtjuristen geeignet.
Die Teilnehmer erhalten das Buch „Krankheitskostenversicherung und Krankenhaustagegeldversicherung“ von Axel Fortmann und ein Kompendium mit der aktuellen Rechtsprechung zu den MB/KK 2009.
Dieses Buch eignet sich auch hervorragend als Arbeitshilfe in der täglichen Praxis.
AVB-Kontrolle durch die Gerichte
• Gesetzlicher Maßstab
• Beispiele
Begriff der Schadensversicherung
• Aufwendungsersatz
• Bereicherungsverbot (Urteile des LG Köln vom 17. 5. 2011 und des LG Koblenz vom 7. 7. 2011)
• Exkurs: Entstehen und Fälligkeit des Vergütungsanspruchs des Arztes
• Andere Ereignisse
Medizinische Notwendigkeit einer Heilbehandlung
• Begriff (Beschluss des OLG Hamm vom 12. 10. 2011)
• Beurteilungsmaßstab (Urteil des OLG Köln vom 8. 10. 2010)
• Kostengesichtspunkte
• Notwendigkeit stationärer Behandlung
• Versicherungsschutz in vorangegangenen Fällen
• Rechte und Pflichten der Ärzte
• Beweislastfragen
Herbeiführung einer Schwangerschaft
• Vergleich mit der Rechtslage in der GKV
• Problem der idiopathischen Sterilität
• Bei weiblicher Empfängnisunfähigkeit
• Ausreichende Erfolgsaussicht im Einzelfall (Urteil des KG vom 20. 5. 2011)
• Bei männlicher Zeugungsunfähigkeit
• Bei verschiedenen Versicherern der Partner
• Für mehr als ein Kind
• Bei Nichtverheirateten
• Nach Sterilisation
Beginn des Versicherungsschutzes
• Der gedehnte Versicherungsfall
• Vorvertragliche Versicherungsfälle, insbesondere bei Zahnbehandlungen (Urteil des OLG Stuttgart vom 7. 7. 2011)
Leistungserbringer bei ambulanter Behandlung
• Niedergelassene Ärzte
• Heilpraktiker
• Krankenhäuser
• Sonstige, insbesondere Medizinische Versorgungszentren
Sonstige Leistungen
• Arzneimittel (Urteil des OLG Schleswig vom 24. 11. 2011)
• Heilmittel
• Hilfsmittel
Krankenhausbehandlung
• Begriff
• Notwendigkeit
• Privatpatientenkliniken an Plankrankenhäusern (Beschlüsse des BGH vom 21. 4. und 17. 8. 2011; neue Rechtslage durch das GKV-VStG)
• Kostenträgerwechsel während der Behandlung
Kur- und Sanatoriumsbehandlung, Reha-Maßnahmen
• Voraussetzungen für den Leistungsausschluss
• Einstufung einer Klinik als gemischte Anstalt (Beschlüsse des OLG Koblenz vom 28. 1. und 4. 4. 2011)
• Schriftliche Leistungszusage bei gemischten Anstalten
Alternative Medizin
• Beurteilungsmaßstab
• Unheilbare Krankheiten
• Pflichten des Leistungserbringers
Psychotherapie
• Anerkennung eines Psychotherapieverfahrens
• Nichtärztliche Therapeuten
• Zulässigkeit und Bedeutung von leistungseinschränkendenTarifbedingungen (Urteil des OLG Köln vom 22. 10. 2010)
Einschränkung der Leistungspflicht
• Vorsatz
• Entziehungsmaßnahmen
• Ausschluss von der Rechnungserstattung
Feststellung der Leistung
• Vorherige Deckungszusage
• Einstweilige Verfügung
• Anspruch der mitversicherten Person
• Auskunftsobliegenheit
• Fälligkeit der Versicherungsleistung
Kündigungsrechte
• Außerordentliche Kündigungsrechte des Versicherers (Revisionsentscheidungen des BGH vom 7. 12. 2011 zuden Urteilen des OLG Celle vom 24. 2. 2011 und desOLG Brandenburg vom 5. 5. 2011 sowie im Anschlussan das Urteil des OLG Hamm vom 6. 5. 2011)
Pflichtfortbildungsveranstaltung gem. § 15 FAO
Die Veranstalter übernehmen keine Garantie für die Anerkennung der Fortbildung durch einzelne Rechtsanwaltskammern. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Tagungsgebühr
420, – € zzgl. MwSt.
Die Teilnahmegebühr umfasst Schulungsunterlagen, Mittagsmenü und Pausenkaffee. Zahlung bitte erst nach Rechnungserhalt.
Teilnahmebedingungen
Schriftliche Anmeldungen (auch per Telefax und E-Mail) erbeten. Bei Teilnehmerbegrenzung entscheidet der Anmeldezeitpunkt.
Tagungshotel
Steigenberger Mannheimer Hof
Augustaanlage 4-8; 68165 Mannheim
Telefon: +49 (0) 621 4005-153; Telefax: +49 (0) 621 4005-160
Hotelbuchungen erfolgen durch die Teilnehmer selbst. Ein begrenztes Zimmerkontingent (EZ 131, – € inkl. Frühstück) steht zum Abruf unter dem Stichwort „VersicherungsForum“ bis zum 11. 4. 2012 bereit.
Bonusprogramm
Gratis: Jeder Teilnehmer erhält pro Veranstaltung einen Bonuspunktecoupon (10 Punkte für Eintagesseminare, 20 Punkte für Zweitageseminare). Für 100 Bonuspunkte erhält der Einreicher der Originalcoupons eine Freiteilnahme an einem Eintagesseminar. Das Bonusprogramm gilt nicht bei Inhouse- bzw. Kooperations-Veranstaltungen.
Rabatt: Bei einer Sammelanmeldung zu derselben Veranstaltung erhält der 3. sowie jeder weitere Teilnehmer desselben Unternehmens 25% Rabatt auf die Teilnahmegebühr.
Anfänger und Fortgeschrittene
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