Mit dem Familienpflegezeitgesetz tritt zum 01.01.2012 nach dem Pflegezeitgesetz ein weiteres Instrument für die Pflege von nahen Angehörigen durch Arbeitnehmer in Kraft. Wenngleich das Gesetz keinen Rechtsanspruch auf eine Familienpflegezeit einräumt, müssen sich die Unternehmen mit der Neuregelung vertraut machen. Angesichts des Fachkräftemangels wird es sich kaum ein Unternehmen leisten können, sich dem Wunsch der Arbeitnehmer nach einer Familienpflegezeit zu verschließen.
Die Vereinbarkeit von Pflege und Erwerbstätigkeit wird durch die Möglichkeit eine Teilzeitbeschäftigung und zusätzlichen Entgeltaufstockung verbessert. Während der maximal zweijährigen Pflegezeit wird die bisherige Arbeitszeit reduziert und die damit verbundene Entgeltreduzierung zur Hälfte aufgestockt. Diese Aufstockung erfolgt durch den Abbau vorhandener Wertguthaben bzw. Aufbau eine negativen Wertguthabenkontos.
In diesem Seminar erfahren Sie, welche Auswirkungen im Bereich der Entgeltabrechnung im Zusammenhang mit einer Familienpflegezeit verbunden sind und welche arbeitsrechtlichen Regelungen zu beachten sind.
Grundausrichtung des Gesetzes
Vereinbarung einer Familienpflegezeit
Aufstockungsleistungen
Förderung durch den Staat
Absicherung des Arbeitgebers
Ausgleich des negativen Wertguthabens durch Arbeitnehmer in der Nachpflegephase
Informationspflichten
Zeitwertkonten und Lebensarbeitszeitmodelle als Alternative zur Familienpflegezeit
Arbeitsrechtliche Regelungen
Praktische Konsequenzen und Neuregelungen
Sie erfahren die Detailregelungen das Familienpflegezeitgesetzes und welche Auswirkungen mit der Inanspruchnahme einer Familienpflegezeit auf die Entgeltabrechnung verbunden sind. Außerdem werden die zu berücksichtigenden arbeitsrechtlichen Regelungen erläutert.
Leiter/innen und Mitarbeiter/innen der Entgeltabrechnung und Personalbetreuung.
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