alle Seminare < Management Seminare < Qualitätsmanagement Seminare < Qualitätssicherung Seminare < Seminar Diskriminierung im Arbeitsrecht
A. Rechtliche Grundlagen
B. Diskriminierung: Relevante Kriterien
C. Rechtfertigung einzelner Ungleichbehandlungen
D. Insbesondere: Arbeitsrecht
E. Sanktionen bei Verstößen
F. Organisationen
Das Antidiskriminierungs-, genauer: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist keine deutsche Erfindung. Der deutsche Gesetzgeber war aufgrund mehrerer europäischer Richtlinien gezwungen, einen besonderen Schutz vor Diskriminierung einzuführen. Das hat er im Jahre 2006 getan und seither ist die Diskussion darüber, ob die deutsche Regelung gelungen ist, ob der Schutz enger oder weiter gezogen werden sollte, nicht verstummt.
Das Seminar erläutert ausführlich die relevanten Kriterien, die als Differenzierungsmerkmale grundsätzlich nicht mehr verwendet werden dürfen. Einen besonderen Schwerpunkt bildet dabei das Arbeitsrecht, wo bislang die meisten Anwendungsfälle aufgetreten sind. In einzelnen Fällen kann eine Ungleichbehandlung gerechtfertigt sein. So hat die Rechtsprechung etwa im Arbeitsrecht noch in den letzten Jahren die Anknüpfung an das Lebensalter als Differenzierungskriterium in bestimmten Konstellationen gebilligt. Falls eine unzulässige Ungleichbehandlung vorliegt, drohen Sanktionen, insbesondere eine pauschale Schadensersatzpflicht. Einzelne Profiteure, sogenannte AGG-Hopper spekulierten in der Vergangenheit schon auf eine diskriminierende Ablehnung, um daraus Gewinn zu schlagen. Das Seminar gibt insoweit Tipps zum Umgang mit Konfliktfällen und zur Vorbeugung. Schließlich wird noch ein kurzer Blick auf bestehende AGG-Organisationen geworfen.
Rechtssicherer Umgang mit dem Antidiskriminierungsrecht, Fehler und SAnktionen vermeiden.
Geschäftsführer, Personalleiter, Unternehmer.
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