Das zum 01.01.2005 in Kraft getretene Alterseinkünftegesetz führt im Zusammenspiel mit dem schon seit dem 01.01.2002 in Kraft getretenen Altersvermögensgesetz zu einer sehr komplexen Abwicklung der betrieblichen Altersversorgung. Das macht in der Ansparphase kompetente Beratung der Mitarbeiter/innen durch die Personalabteilung notwendig, führt aber zu vielen verschiedenen Lösungen in der Entgeltabrechnung. Auch in der Auszahlungsphase ergeben sich erhebliche Auswirkungen auf die Abrechnungspraxis, insbesondere wenn verschiedene Altersversorgungen zusammen treffen. Die zum 01.09.2009 eingeführte Neuregelung des Versorgungsausgleichs führt im Scheidungsfall dazu, dass alle in der Ehezeit erworbenen gesetzlichen Rentenansprüche, Ansprüche aus der betrieblichen Altersversorgung und privaten Altersvorsorge geteilt und grundsätzlich getrennt für jeden Ehegatten weitergeführt werden. Hierdurch ergibt sich wiederum neuer Handlungsbedarf in den Unternehmen. Wir haben im Rahmen unseres Netzwerkes der Arbeitsgemeinschaften viele Fragen gesammelt und geben Ihnen in diesem Seminar Antworten und praktische Lösungshilfen.
Unter Berücksichtigung des Alterseinkünfte- und Altersvermögensgesetzes werden Sie mit der sehr komplexen Abwicklung der betrieblichen Altersversorgung vertraut gemacht. Gesamtzusammenhänge werden transparent und Lösungshilfen aufgezeigt.
Leiter/innen und qualifizierte Mitarbeiter/innen des Personalwesens und der Entgeltabrechnung, der Abteilungen Organisation, Recht und Steuern.
| Termin | Umfang | Ort | Optionen | |
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| 18.9.-19.9.2012 | 2 Tage | Berlin, DE | Buchen | |
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| Termin | Uhrzeit | Ort | |
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| 18.9.2012 - 19.9.2012 | Berlin, DE | Buchen |
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| Termin | Uhrzeit | Ort | |
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| 18.9.2012 - 19.9.2012 | Berlin, DE | 48h reservieren |