Spezialseminar
6.475 Bewilligungen EU-weit, davon über 2.800 in Deutschland - ein neuer internationaler "ZOLL-ISO-Standard" macht sich breit. Als (zoll-) sicherem Partner in der internationalen Lieferkette werden dem AEO Erleichterungen eingeräumt, die vereinfachte (Zoll) Verfahren noch praxisorientierter ausgestalten: Kontrollen nur noch in Ausnahmefällen - dann aber mit Ankündigung, weniger Datenelemente in den Vorab-Anmeldungen. Diese Zertifizierung im Zollbereich ist auch für kleine und mittelständische Firmen von Vorteil. Da die Anforderungen an die Zertifizierung z. T. von der Größe eines Unternehmens abhängen, ist der Aufwand für KMU´s auch geringer! Bereiten Sie sich auf diese Herausforderung vor, stellen Sie die Weichen für die Zukunft:
Die Vorbereitungen auf dem Weg zum AEO machen innerbetriebliche Abläufe transparent und zeigen Lücken bzw. Schwachstellen insbesondere im Zusammenhang mit der oftmals notwendigen abteilungsübergreifenden Koordination und Kommunikation auf - eine Erkenntnis, die sicher nicht zu unterschätzen ist!
Die weltweit gegenseitige Anerkennung dieses Status basiert auf einer Rahmenvorgabe der Weltzollorganisation betreffend die Vereinfachung, Vereinheitlichung und Anpassung vergleichbarer Abläufe in allen WTO-Ländern. Der AEO ist der zollrechtliche Beitrag zur Sicherheit in der internationalen Lieferkette.
Spezialseminar Der zugelassene Wirtschaftsbeteiligte/ Die Pre-Declaration - Grundvoraussetzungen für ein zukunftsorientiertes Handeln - Bereits seit Anfang 2008 kann der Status des AEO beim zuständigen Hauptzollamt beantragt werden. Hintergrund dieses "Qualitätspasses" ist es - basierend auf den Änderungen des Zollkodex durch die VO (EG) Nr. 648/2005 -, die Sicherheitsstandards in der internationalen Lieferkette zu optimieren. Durch Erfüllung EU-einheitlicher Vorgaben wird erreicht, dass die Wirtschaftsbeteiligten sich EU-weit, aber auch international als "sichere" Zollbeteiligte gegenüber den Zollbehörden identifizieren. Quasi als "Zoll-Zertifikat" wird der AEO / ZWB aber auch gegenüber den Geschäftspartnern wirken, im allgemeinen Geschäftswesen vergleichbar zur ISO 900x.
Die Prüfung der Zuverlässigkeit basiert auf der Erfüllung verschiedenster Parameter in den letzten drei Jahren als auch auf einer nicht unerheblichen Dokumentation über eine perfekte innerbetriebliche Organisation. Hiermit wird sichergestellt, dass sowohl strukturell als auch permanent fachlich und rechtlich qualifiziertes Personal beauftragt ist, aufgrund der organisatorischen Aufstellung des Unternehmens mögliche Fehlerquellen vermieden und die Bedingungen einer sicheren Lieferkette vollumfänglich erfüllt werden.
Die Anforderungen für die Erteilung des Status sind in der Zollkodex- Durchführungsverordnung niedergelegt, wobei Leitlinien und die Risikovorgaben der EU-Kommission ebenfalls Einfluss nehmen. Ein nicht unerhebliches Anforderungsprofil kommt also auf die Unternehmen zu, dem man sich letztlich nur schwerlich entziehen kann. Detailkenntnis ist hier Trumpf! Welche Sicherheitsmaßnahmen sind alle zu erfüllen, welche sind im Unternehmen bereits vorhanden, reichen diese aus?
Seit dem 1.1.2011 ist vor jeder Ein- oder Ausfuhr eine Vorabmitteilung erforderlich. Diese Pre-Declaration ist mindestens 1 Stunde, zum Teil auch mehrere Wochen vor der Einfuhr bzw. zwischen 15 Minuten und 24 Stunden vor der Ausfuhr abzugeben. In welcher Form erfolgt die Kommunikation? Welche Daten sind hier erforderlich? Welche nötigen Daten kenne ich, welche nicht? Wer muss die Pre-Declaration abgeben?
Innerbetriebliche Informationen sind nun entsprechend vorzuhalten und aufzubereiten! Der Status des AEO / ZWB sichert pro Vorabanmeldung eine Reduzierung der Daten um 9 Detailangaben!
Die Themen im Überblick:
Wir erarbeiten die Grundlagen und Hintergründe des AEO und enden mit der Antragstellung. Sie werden den erforderlichen innerbetrieblichen Aufwand ab-/einschätzen können und erhalten Tipps für die entsprechende abteilungsübergreifende Umsetzung in Ihrem Haus.
Kundenbewertungen für ZAK Zoll- und Außenwirtschafts- Kolleg GmbH