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Ob Arbeitszeit, Lohn, Überstunden oder Urlaub: Bei der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten hat der Betriebsrat die stärksten Rechte überhaupt. Hier treffen Arbeitgeber und Interessenvertreter auf gleicher Augenhöhe aufeinander. Denn: Ohne Einigung mit dem Betriebsrat darf der Arbeitgeber nicht handeln. In Betriebsverfassungsrecht II dreht sich alles um Inhalt, Reichweite und Durchsetzung der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten. Wir sagen Ihnen, wie Sie die Interessen der Kollegen optimal vertreten. Und: Weil Wissen das eine und Durchsetzen das andere ist, trainieren wir mit Ihnen die besten Kommunikationsstrategien für eine erfolgreiche Betriebsratsarbeit.
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