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Die Wahrnehmung der Beteiligungsrechte in sozialen Angelegenheiten gehört zu den zentralen Aufgaben des Betriebsrats. In diesem Bereich sind die Beteiligungsrechte besonders stark ausgestaltet, damit der Betriebsrat die Arbeitsbedingungen im Betrieb aktiv mitgestalten kann. Nicht weniger wichtig sind die Beteiligungsrechte in wirtschaftlichen Angelegenheiten. Nur wenn der Betriebsrat über die wirtschaftliche Lage des Betriebs und die Planungen des Arbeitgebers hinreichend informiert ist, kann er rechtzeitig und kompetent im Interesse der Belegschaft tätig werden.
Spezialfragen zur Geschäftsführung des Betriebsrats
Beteiligungsrechte in sozialen Angelegenheiten
Betriebsvereinbarung und Regelungsabrede
Beteiligungsrechte in wirtschaftlichen Angelegenheiten
Durchsetzung der Beteiligungsrechte
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