Am 14. März 2011 hat die Europäische Union des Bundesrepublik ultimativ aufgefordert, das Urteil des EuGH vom 15.07.2010 schnellstens umzusetzen, um die Rechtsverletzungen in der betrieblichen Altersversorgung zu beenden. Dieses Urteil zwingt alle Personal- und Entgeltverantwortlichen aus öffentlichen Unternehmen zum sofortigen Handeln, da sonst erhebliche Haftungs- und Prozessrisiken drohen. Unser Seminar bringt Sie auf den aktuellen Stand und unsere Referenten geben Ihnen kompetente Hilfestelung für die praktische Umsetzung.
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Am 14. März 2011 hat die Europäische Union die Bundesrepublik ultimativ aufgefordert, das Urteil des EuGH vom 15.07.2010 schnellstens umzusetzen, um die Rechtsverletzungen in der betrieblichen Altersversorgung zu beenden. Öffentliche Auftraggeber müssen auch Ihre Dienstlei¬stung „betriebliche Altersversorgung" entsprechend des Vergaberechts europaweit ausschreiben, wenn es sich um Rahmenverträge (Gruppenverträge) über einem bestimmten Schwellenwert handelt und dies sofort für alle Versorgungslösungen nachholen.
Dieses Urteil zwingt alle Personal- und Entgeltverantwortlichen aus öffentlichen Unternehmen zum sofortigen Handeln, da sonst erhebliche Haftungs- und Prozessrisiken drohen.
Unser Seminar bringt Sie auf den aktuellen Stand und unsere Referenten geben Ihnen kompetente Hilfestellung für die praktische Umsetzung.
Das Urteil des EuGH und seine rechtlichen Folgen
Praxisteil: Umsetzungserfordernisse in der betrieblichen Altersversorgung - Änderungen und Konsequenzen für öffentliche Unternehmen
Vergaberechtliche Vorgaben und Handlungsoptionen
Praxisteil: Best Practice-Lösungen
Diskussionen und Austausch
HR-Manager/innen, Personalverantwortliche, Verantwortliche bAV, Interessenvertretungen (z. B. Personalrat)
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